Geesthacht (LOZ). Der Eigentümer des Grundstückes „Alte Försterei“ (Berliner Str. 133) hat vor einigen Wochen auf seinem Grundstück zahlreiche Laubbäume fällen lassen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist darüber entsetzt und kann die Gründe für die Baumfäll-Aktion nicht nachvollziehen. Der Grundstückseigentümer gibt hierfür Windbruch an.
„Selbst wenn einige der Bäume abgängig sind, muss nicht gleich eine solche große Fläche abgeholzt werden. Es gibt Fachfirmen, von denen man sich beraten lassen kann, damit möglichst viele Bäume erhalten bleiben. Mit der Argumentation des Grundstückseigentümers müssten wir überall in unseren Wäldern unzählige Bäume fällen. Das darf aus ökologischen Gründen natürlich nicht sein“, so Jens Kalke, Ratsmitglied.
Gleichzeitig stellt sich für die Grünen-Fraktion die Frage, ob hier ein „Kompetenzwirrwarr“ zwischen Stadt, Kreis und Land besteht, der solche Kahlschläge möglicherweise begünstigt. Deshalb wird die Fraktion in der Ratsversammlung am 4. Februar eine Kleine Anfrage zu der Thematik einbringen, in der folgende Fragen gestellt werden:
- Der Grundstückseigentümer behauptet in einem Artikel, dass er bei der Verwaltung der Stadt Geesthacht angerufen und dort die Auskunft bekommen habe, dass bei den gefällten Bäumen keine Genehmigung zur Fällung erforderlich sei. Ist diese Aussage so korrekt? Gibt es hierüber einen schriftlichen Vermerk seitens der Verwaltung?
- Wie viele Bäume und welcher Art wurden nach Kenntnis der Verwaltung gefällt (wenn keine genauen Informationen vorliegen, wäre auch eine ungefähre Angabe hilfreich)?
- Zwei Eichen auf dem besagten Grundstück sind im Privatbaumkataster der Stadt Geesthacht aufgelistet. Diese wurden nicht gefällt. Warum wurden nicht mehr von den Bäumen, die sich auf dem Grundstück befanden, in das Privatbaumkataster aufgenommen und aus welchen Gründen?
- Sieht die Verwaltung einen Regelungsbedarf in der Baumschutzsatzung der Stadt Geesthacht, damit solche Kahlschläge zukünftig verhindert werden können?
- Liegt aus Sicht der Verwaltung hier eine Ordnungswidrigkeit vor? Ist es nicht angeraten, Ersatzpflanzungen für alle oder einen Teil der gefällten Bäume vorzunehmen?
- Wäre der Eigentümer nicht verpflichtet gewesen, sich vor dem Baumfällen eine Genehmigung bei der (unteren) Forst- oder Naturschutzbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg einzuholen?
- Wie könnten aus der Sicht der Verwaltung solche großflächigen Baumfäll-Aktionen zukünftig verhindert werden?
„Die Grünen-Fraktion erwartet von der Beantwortung der Fragen eine Aufklärung des Sachverhaltes. Es geht vor allem darum, wie zukünftig solche Kahlschläge in Zeiten des Klimawandels verhindert werden können“, erklären Jens Kalke und Ali Demirhan.