Foto: W. Reichenbächer
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Geesthacht (LOZ). Mit der amtlichen Bekanntmachung vom 9. Dezember 2021 ist in Geesthacht die Satzung zur Versorgung von Grundstücken mit Fernwärme in Kraft getreten. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Gebäude im Geltungsbereich der Satzung liegen, bedeutet sie:

Bei Neubau oder Austausch einer Heizungsanlage des Gebäudes ist der Anschluss an ein Wärmenetz der Stadtwerke Geesthacht dann verpflichtend, wenn das Grundstück im Geltungsbereich der Satzung durch eine öffentliche Straße erschlossen ist, in der sich eine betriebsfertige Fernwärmeleitung befindet. In welchen Bereichen des Stadtgebiets das der Fall ist, ist auf einer Karte zu sehen, die auf der Website der Stadt Geesthacht hinterlegt ist.

Der Anschluss an ein Wärmenetz kann durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden und ist in der Zuschusshöhe abhängig vom sogenannten Primärenergiefaktor des Wärmenetzes.

Das Merkblatt der Stadt Geesthacht und der Stadtwerke Geesthacht soll den Eigentümerinnen und Eigentümer helfen, den maßgeblichen Primärenergiefaktor schnell und einfach ausfindig zu machen. Daraus wird dann ersichtlich, in welcher Höhe eine Förderung möglich ist.

Das Merkblatt enthält rund um die Förderungen einige Verweise, die nicht nur Hintergrundinformationen liefern, sondern auch den Weg zu einer Förderung aufzeigen.

Über das Merkblatt werden Interessierte zu Informationen über das Energiewende- und Klimaschutzgesetz, Beratungsstellen, den maßgeblichen Förderprogrammen und Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Förderung geleitet: https://www.geesthacht.de/Aktuelles/Klimaschutz/Fernwärme

Kurznachrichten Geesthacht

 


Verkehrsbehinderungen an der Norderstraße
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Geesthachter Norderstraße einstellen. Für Arbeiten an einem Stromanschluss werden in der Zeit vom 15. Dezember bis voraussichtlich 24. Dezember auf Höhe der Hausnummer 10 zeitweise Absperrungen im Bereich des Gehwegs und der Fahrbahn notwendig.


Sprechstunde der Geesthachter Behindertenbeauftragten
Heike Lehmann, Geesthachts Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, geht in die Weihnachtsferien. Vom 22. Dezember bis zum 2. Januar finden darum keine Sprechstunden statt. Die nächste Sprechstunde ist dann für Donnerstag, 8. Januar 2026, vorgesehen. Heike Lehmann bietet regelmäßig an jedem 1. Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr und an jedem letzten Dienstag im Monat von 11 bis 13 Uhr in den Räumen am Markt 5 bis 7 ihre offene Sprechstunde an. Menschen mit Handicap können sich in dieser Zeit mit Fragen und Anliegen bei ihr melden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Beratungsräume sind barrierefrei, die Beratung ist kostenfrei. Grundsätzlich ist Heike Lehmann telefonisch unter 0151-252 628 98 sowie per Email unter kontakt@geesthacht-beauftragter.de erreichbar.


Verkehrsbehinderungen in Geesthacht
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Berliner Straße in Geesthacht einstellen. Aufgrund von Pflege- und Fällarbeiten an mehreren Bäumen werden in der Zeit vom 15. bis zum 18. Dezember jeweils zwischen 9.30 Uhr und 15 Uhr im Rahmen von Tagesbaustellen temporär der Gehweg und die Fahrbahn gesperrt.


 Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


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