Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 20. Februar in der Stadt Ratzeburg

Der Gemeindewahlausschuss stimmt über die die eingereichten Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 20. Februar 2022 in der Stadt Ratzeburg ab. Foto: Stadt Ratzeburg
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Ratzeburg (LOZ). Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Ratzeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am heutigen Freitag folgende Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 20. Februar 2022 zugelassen:

Insgesamt wurden sechs eingereichte Wahlvorschläge im Gremium eingehend geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Wahlvorschlag von Jane Kischel aufgrund einer verspäteten Abgabe der Wahlunterlagen zurückzuweisen ist. Der Gemeindewahlausschuss befand darüber einstimmig, ebenso wie über die Zulassung aller anderen Wahlvorschläge. Gemeindewahlleiter Martin Bruns gab überdies bekannt, dass es am 21. Januar 2022 um 17 Uhr im Burgtheater eine öffentliche Vorstellung der Kandidaten geben wird. Er rief die Kandidaten zu einem fairen und sachgerechten Wahlkampf auf, insbesondere auch mit Blick auf die Funktion und Kompetenzen, die das Amt des Bürgermeisters im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung habe.

Kurznachrichten Ratzeburg


Neue Befahrensregelungen für die Ratzeburger Seen
Mit dem 1. Januar hat der Kreis Herzogtum Lauenburg die Regelungen zum Befahren der Ratzeburger Seen aktualisiert. Da mit dem Beginn des aktuellen Erlaubniszeitraums bis Ende 2034 die bisher ausgegeben Erlaubnisse und Bootsplaketten ausgelaufen sind, sind alle Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber sowie neue Antragstellerinnen und Antragsteller aufgerufen, einen neuen Antrag zu stellen. Der Online-Antragsservice sowie die Befahrensregeln sind unter https://www.kreis-rz.de/bootsverkehr abrufbar. Antragsunterlagen können aber auch klassisch auf dem Postweg oder unter der Mailadresse liegenschaften@kreis-rz.de angefordert und eingereicht werden.


Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Herzogtum Lauenburg nicht erreichbar
Das Fachgebiet Unterhaltsvorschuss der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg ist aufgrund umfangreicher Nachberechnungsarbeiten in der Zeit vom 15. bis 22. Januar nur in dringenden Fällen per E-Mail unter uvk@kreis-rz.de erreichbar. Ab dem 23. Januar sind die Mitarbeitenden der Unterhaltsvorschusskasse wieder wie gewohnt erreichbar.


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