Schwarzenbek (LOZ). Der Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Religion wird üblicherweise vor allem abwehrrechtlich gedacht: Menschenrechte, das heißt vor allem die Religionsfreiheit, dienen danach zum Schutz der Religion und ihrer freien Ausübung.
Näher betrachtet ist das Verhältnis aber komplizierter. Nicht nur können sich Religionen auch gegen menschenrechtliche Grundsätze stellen, etwa, wenn sie in ihren Glaubenslehren mit Bezug auf die Gleichberechtigung der Geschlechter oder die Homosexualität kritische, das heißt diskriminierende Positionen vertreten. Die Menschenrechte können zudem, und zwar schon im 18. Jahrhundert, aber ebenso in der Gegenwart, selbst eine Art religiöser Verehrung genießen. Sie übernehmen dann eine soziale Funktion, die traditionell von der Religion ausgefüllt wurde. Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg vom Herrmann – Kantorowicz - Institut für juristische Grundlagenforschung analysiert diese verschiedenen Ebenen des Verhältnisses von Religion und Menschenrechten und diskutiert ihre
Der Vortrag findet Freitag, 10. Januar, um 19.30 Uhr im Gebäude der ehemaligen Compe–Schule, Breslauer Straße in Schwarzenbek statt. Parkmöglichkeit besteht auf dem Schulhof.