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(LOZ). Arbeitgeber sind seit Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Im Falle der Arbeitslosigkeit oder bei Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen bleibt es 2023 jedoch bei dem bisherigen Verfahren: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen weiterhin in Papierform bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eingereicht werden. Erst ab 2024 wird dies nicht mehr nötig sein.

Seit Jahresbeginn ist das digitale Verfahren für alle Beteiligten Pflicht: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat den „gelben Schein“ abgelöst. Arbeitgeber müssen die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Mitarbeitenden bei deren jeweiliger Krankenkasse elektronisch abrufen. Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung allerdings nicht. Sie müssen im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin eine Bescheinigung in Papierform vorlegen. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Daher weist die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe arbeitslose Kundinnen und Kunden darauf hin, die Bestätigung einer Arbeitsunfähigkeit aktiv bei ihrem Arzt einzufordern und weiterhin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einzureichen - je nachdem, wo eine Kundin oder ein Kunde Leistungen erhält.

Die Vorlage der Bescheinigung ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Krankheitsfalle weiterhin ihrer Agentur für Arbeit, ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

Die Nachweise einer Arbeitsunfähigkeit können auch auf digitalem Weg eingereicht werden. Im Bereich der eServices (unter arbeitsagentur.de/eservices) lassen sich über „Veränderungen mitteilen“ Arbeitsunfähigkeiten bequem anzeigen und hochladen. Die Bescheinigungen können Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit zudem auch in der Kunden-App „BA-mobil“ hochladen.

Kurznachrichten aus der Region


Bundestagsabgeordneter lädt zur Bürgersprechstunde in Wentorf ein
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Henri Schmidt lädt am Freitag, 24. Oktober, ab 18 Uhr zu einer Bürgersprechstunde in die Begegnungsstätte Alte Schule, Teichstraße 1, Wentorf, ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, ihre persönlichen Anliegen direkt mit dem Abgeordneten zu besprechen. Er ist überzeugt: „Meine Aufgabe ist es, Politik möglichst anschaulich zu vermitteln und die Antworten der Politik auf aktuelle Fragen sind häufig komplex. Genau deshalb müssen wir in den Austausch treten.“ Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.henri-schmidt.de. Um eine Voranmeldung wird gebeten unter henri.schmidt@bundestag.de oder telefonisch unter 030 / 227-72083.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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