Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg: Bescheinigungen über Absonderungen zur Vorlage beim Arbeitgeber ab sofort nur noch als Download

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(LOZ). Die weiter steigenden Coronafallzahlen im Kreis Herzogtum Lauenburg führen dazu, dass das Kreisgesundheitsamt die Ausstellung von Quarantäne- und Isolierungsbescheinigungen nicht vor Ablauf der Absonderungszeiten erledigen kann. Dies führt vor allem bei Arbeitgebern derzeit für Unmut, die für die Erstattung von Lohnzahlungen eine Bescheinigung über die Absonderungszeit ihrer Arbeitnehmer benötigen.

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Seit dem vergangenen Wochenende ist nach dem Absonderungserlass des Landes und der Allgemeinverfügung des Kreises eine Meldung von Kontaktpersonen beim Gesundheitsamt nicht mehr vorgesehen. Enge Kontaktpersonen zu Coronafällen werden damit grundsätzlich nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert, sondern müssen sich ohne Aufforderung entsprechend der gültigen Allgemeinverfügung selbst zu Haus absondern. Beim Auftreten von Symptomen ist dann erster Ansprechpartner die eigene Hausarztpraxis oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Insofern besteht für das Gesundheitsamt bei Kontaktpersonen auch keine Möglichkeit, Bescheinigungen für Arbeitgeber auszustellen. Eine entsprechende Selbsterklärung steht aber zum Ausfüllen auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-rz.de/corona neben allen Informationen rund um das Thema Corona zur Verfügung. Dieses Formular ersetzt damit ab sofort die Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Das gilt auch für alle Personen, die sich bereits auf Grundlage der gültigen Absonderungsallgemeinverfügung des Kreises in häuslicher Absonderung befinden.

Auch für positiv getestete Personen ändert das Gesundheitsamt aufgrund der hohen Fallzahlen das Vorgehen. Weiterhin werden alle sogenannten Indexpersonen (Personen mit positivem PCR-Test) durch das Gesundheitsamt per SMS kontaktiert und aufgefordert, einen Online-Ermittlungsbogen auszufüllen. Eine zweite SMS, wie bisher, gibt es dann aber nicht mehr. Lediglich nach Ablauf der Absonderungszeit wird automatisch ein Genesenennachweis versandt.

Landrat Dr. Christoph Mager begründet das neue Vorgehen so: „Die aktuellen Fallzahlen überschreiten die Kapazitäten des Gesundheitsamtes bei Weitem, wenn wir für jeden Fall individuell ermitteln müssen, wer sich nach fünf oder sieben Tagen freitesten lässt. Es ist nicht mehr möglich, alle betroffenen Kontaktpersonen und Indexfälle, wie zu Beginn der Pandemie, einzeln anzurufen und Anordnungen zu treffen. Der Wechsel zum SMS-Verfahren brachte zwar eine deutliche Beschleunigung bei der Fallbearbeitung, bei durchschnittlich über 200 neuen Indexfällen jeden Tag, geht aber auch das nicht mehr schnell genug um alle umfassend zu informieren, wenn die Quarantänezeiten eigenständig verändert werden können. Das Kontaktieren der jeweiligen Kontaktpersonen, für die in vielen Fällen nicht einmal eine Quarantänepflicht besteht, ist erst Recht nicht mehr möglich. Es kommt daher nun noch mehr auf jede Einzelne und jeden Einzelnen an, die Absonderungs-Maßnahmen als Kontaktperson oder als positiv getestete Person eigenverantwortlich umzusetzen. Der Schwerpunkt im Infektionsschutz liegt weiter auf den vulnerablen Personengruppen.“

Kurznachrichten aus der Region


Beistandschaften und Wirtschaftliche Jugendhilfe der Kreisverwaltung nur eingeschränkt erreichbar
Aufgrund interner Umzüge einzelner Fachgebiete der Kreisverwaltung sind die Fachgebiete Beistandschaften sowie Wirtschaftliche Jugendhilfe am Dienstag, 30. Mai und Mittwoche, 31. Mai nur sehr eingeschränkt erreichbar. An beiden Tagen können Beratungen zum Kindesunterhalt sowie Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen und der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht angeboten werden. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe steht ebenfalls nicht zur Verfügung. Wer dringend Unterlagen oder entsprechende Beratung der genannten Fachgebiete benötigt sollte daher noch vor dem anstehenden Pfingstwochenende mit den Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung Kontakt aufnehmen.


Sprechstunden der Behindertenbeauftragten
Die nächste Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal am Donnerstag, 25. Mai, in Wentorf bei Hamburg fällt aus persönlichen Gründen aus. Am Montag, 5. Juni, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg wird der stellvertretende Kreisbehindertenbeauftragte, Siegfried Betge, die Sprechstunde leiten. Dort ist er auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.


Tarnow-Programm in Boizenburg
Unter dem Motto „Müsst di nich argern!“ findet am 1. Juni um 18.30 Uhr im „Elbeclub“ ein vergnüglicher Abend rund um den niederdeutschen Dichter Rudolf Tarnow statt. Moderatorin Regine Lüdemann, Erzähler Wolfgang Kniep und Sängerin Anke Gohsmann präsentieren schnurrige Geschichten, Reimschwänke sowie Lieder und nehmen die Zuschauer mit auf eine plattdeutsche Reise zwischen Besinnen und herzlichem Lachen. Der Eintritt ist frei (die Künstler arbeiten für „Hutgage“), tel. Platzreservierung bei der Stadtinformation wird empfohlen: 038847-335354 (werktags 10-16 Uhr). Während der Pause stehen Imbiss und Getränke bereit.


Verkehrsbehinderungen
In den kommenden Tagen beginnen die Arbeiten zur Sanierung der Risse in den Radwegen an der K 8 und an der K 15 zwischen Talkau und Groß Schretstaken sowie zwischen Talkau und Tramm. Die Arbeiten werden unter halbseitiger, kurzer Sperrung der Kreisstraßen, welche mit einer Lichtsignalanlage und einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abgesichert werden, durchgeführt. Mit größeren Verkehrsbehinderungen ist aufgrund der nur halbseitigen Sperrungen nicht zu rechnen. Der Kreis bittet um Verständnis für die auszuführenden Arbeiten. Die Sanierung der Radwege soll bis zum 30. Juni abgeschlossen sein.


Lauenburgische Heimat 215
Das neue Heft der Lauenburgischen Heimat ist erschienen. Es ist in den bekannten Buchhandlungen und bei den Bezirksgruppen erhältlich. Über das Kirchenpatronat im Herzogtum Lauenburg berichtet Detlev Werner von Bülow. Die Historikerin Franziska Hormuth beschreibt das dynastische Handeln der Herzöge von Sachsen-Lauenburg, während Prof. Oliver Auge sich genauer mit dem Wirken Herzog Erich V. von Sachsen-Lauenburg und dem "vergeigten " Erbe Sachsen-Wittenburg auseinandersetzt. Weitere Themen sind die soziale Lage der unterbäuerlichen Schichten im Herzogtum um 1848 (Hansjörg Zimmermann), der Gedenkstein für Otto von Bismarck und das Grab Georg von Schönerers in Aumühle (Ulrich Lappenküper), Walter Rückteschells Spuren in Aumühle und Wohltorf (Lothar Neinass) sowie ein Bericht über die Restaurierung der Orgel in der Möllner St. Nicolai-Kirche (Hartmut Ledeboer).


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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