Die einen feiern, die anderen flüchten: Fachdienst Naturschutz des Kreises Herzogtum Lauenburg informiert zu Feuerwerk

Foto: hfr
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(LOZ). Feuerwerke gehören für viele Menschen zur alljährlichen Silvesterfeier dazu. Aber auch zu anderen Anlässen werden gerne Feuerwerke entzündet. Bei aller Freude über das prächtige Farbenspektakel, kann das Abbrennen pyrotechnischer Feuerwerkskörper jedoch auch negative Auswirkungen haben. Bei Kindern, Seniorinnen und Senioren oder kriegstraumatisierten Menschen können laute Knall- und Lichteffekte Ängste oder körperliche Reaktionen hervorrufen. Haustiere können in Panik versetzt werden und die Umwelt wird erheblich durch Müll und die Freisetzung von Feinstaub und Schadstoffen belastet.

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Der Fachdienst Naturschutz der Kreisverwaltung möchte in diesem Jahr auf die von Feuerwerken ausgehenden möglichen Beeinträchtigungen auf die hier lebenden Wildtiere hinweisen. Vor allem Vögel reagieren stark und auch noch in weiter Entfernung zum Feuerwerk auf die lauten Geräusche und hellen Lichteffekte. Geblendet und orientierungslos können sie in Panik auf der Flucht vor der vermeintlichen Gefahr in ungewohnt große Höhen (bis zu 1.000 Meter) aufsteigen oder sie kollidieren mit Hindernissen und fallen dann leblos zu Boden.

Schädigende Auswirkungen kann Feuerwerk auch auf Winterschlaf haltende Tiere wie zum Beispiel Fledermäuse oder Igel haben. Ausgelöst durch die lauten Knallgeräusche müssen die im Ruhezustand befindlichen Körperfunktionen schnell „hochgefahren“ werden um den Gefahrenbereich verlassen zu können. Besonders jetzt im Winter, bei niedrigen Temperaturen und knappen Nahrungsquellen, führt die plötzliche Unterbrechung des Winterschlafs zum Verbrauch dringend benötigter Energiereserven und nicht selten auch zum Tod der Tiere.

Viele der hier wildlebenden Tiere stehen unter Naturschutz. Besonders strenge Regelungen gelten für die zunehmend bedrohten Fledermäuse.

Feuerwerke der Kategorie F2, das sind die handelsüblichen Silvesterfeuerwerke, dürfen nur im Zeitraum vom 31. Dezember bis 1. Januar durch Privatpersonen abgebrannt werden. Im übrigen Jahresverlauf bedürfen alle Feuerwerke einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde. Für die Beauftragung und Durchführung von Feuerwerken, die nur durch Inhaberinnen oder Inhaber einer Erlaubnis oder Befähigung nach Sprengstoffgesetz (Pyrotechnikerinnen und -techniker) durchgeführt werden können, gelten zudem gesonderte Bestimmungen.

Sobald Naturschutzgebiete oder europarechtlich geschützte Gebiete (Natura 2000) betroffen sind, ist die Genehmigung durch den Fachdienst Naturschutz und die Durchführung einer sogenannten Verträglichkeitsprüfung notwendig. Dies kann auch Bereiche außerhalb des Schutzgebietes betreffen, da Feuerwerke eine weitreichende Wirkung ausüben. In den überwiegenden Fällen ist die Durchführung von Feuerwerken in diesen Schutzgebieten und den dazugehörigen Schutzzonen unzulässig.

Die effektivste Maßnahme zum Schutz der Wildtiere wäre es, auf Feuerwerke komplett zu verzichten. Wer in der Silvesternacht nicht auf Feuerwerk verzichten möchte, sollte zum Schutz der Wildtiere folgende Hinweise beachten:

  • Bodennahe Feuerwerke, wie z.B. Barockfeuerwerke, oder auch das Anzünden von Wunderkerzen erzeugen im Gegensatz zu aufsteigenden Feuerwerken wenig bis keine Knalleffekte und stellen somit eine gute Alternative dar.
  • Silvesterfeuerwerke sollten möglichst zentral auf öffentlichen Plätzen durchgeführt werden (dabei sind eventuell andere Bestimmungen der Gemeinden und Ordnungsämter zu berücksichtigen).
  • Der Standort sollte generell im Bereich asphaltierter Flächen und nicht in der Nähe von Lebensstätten und Rückzugsorten wildlebender Tiere (Gewässer, offene Feldflur, Gehölzstrukturen und Ähnlichem) liegen. Der Nutzung von naturnahen Flächen könnte zudem der gesetzliche Schutz verschiedener Biotope entgegenstehen.
  • Bei hochsteigenden Feuerwerken sollte auf Produkte zurückgegriffen werden, die keine lauten Knalleffekte oder grelle, insbesondere blitzartige Lichteffekte aufweisen.
  • Der Zeitraum für das Zünden des Feuerwerks sollte möglichst auf die Zeit um Mitternacht am Silvesterabend begrenzt werden.
  • Feuerwerkabfall sollte möglichst gleich wieder eingesammelt werden.

Weitere Informationen und Hinweise zum Genehmigungsverfahren für Feuerwerke unter https://www.kreis-rz.de/Feuerwerk.

Kurznachrichten aus der Region


Sprechstunden der Behindertenbeauftragten
Die nächsten Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal finden an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 25. April, von 14 bis 15.30 Uhr im Rathaus in Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16.
Montag, 6. Mai, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg. Dort ist sie auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.


Wentorfer Demo für Demokratie und Menschlichkeit
Unter dem Motto „Wentorf zeigt Gesicht“ findet am Sonntag, 28. April, um 15 eine Kundgebung auf dem Platz vor dem Rathaus statt. Eine Arbeitsgruppe aus allen Wentorfer Parteien hat ein breites gesellschaftliches Bündnis organisiert, das sich in die große Bewegung zur Verteidigung von Demokratie und Menschlichkeit einreiht. Das Format soll eine Kundgebung mit kulturellem Programm sein. Die Poetry Slam AG vom Gymnasium kommt mit einem Mini-Poetry-Slam. Es gibt Musik und Redebeiträge u.a. von der Bürgermeisterin Kathrin Schöning und Pastor Klein von der evangelischen Gemeinde. Die Veranstalter rufen zu friedlicher Teilnahme auf und freuen sich auf eine positive Stimmung bei hoffentlich schönem Frühlingswetter.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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