Nina Scheer: Frist zur Einreichung von Projekten für neues Denkmalschutz-Sonderprogramm läuft

Foto: W. Reichenbächer
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(LOZ). Im Haushalt 2024 sind zusätzliche 47,5 Millionen Euro für ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII bereitgestellt. Die Frist zur Einreichung von Anträgen läuft ab sofort bis zum 19. April 2024. Mögliche Antragsteller sind Länder und weitere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen.

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Die örtliche Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 10 Herzogtum Lauenburg/Stormarn-Süd, Dr. Nina Scheer: "Bereits in den vergangenen Förderperioden konnten bedeutsame Bauwerke profitieren, wie etwa der Domturm Ratzeburg, die Orgel von St. Johannis in Siebeneichen oder das Ahrensburger Schloss. Daher freue ich mich, dass es auch in diesem Haushalt gelungen ist, Mittel bereitzustellen. Der Erhalt der Baudenkmäler ist ein Stück Kulturgut, welches der Bund auf diese Weise unterstützt. Im Grundsatz allerdings ist Denkmalschutz Landesaufgabe."

Seit 2009 konnten mehr als 3.000 historische Orgeln und national bedeutsame Denkmäler mit Hilfe von rund 500 Millionen Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm saniert werden. Bei der Antragsstellung zu beachten ist: Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die jeweils zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Die Landesdenkmalschutzbehörde, welche gegebenenfalls auch beraten kann, muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die übrigen 50 Prozent (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Über die Projektauswahl entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Antragsteller aus dem Bundestagswahlkreis 10, Herzogtum Lauenburg/Stormarn-Süd werden gebeten, für eine mögliche Unterstützung durch Nina Scheer Kontakt aufzunehmen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zum Förderprogramm: https://kulturstaatsminister.de/DE/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/Sonderprogramme/sonderprogramm.html 

Zur Homepage des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LD/ld_node.html

Kurznachrichten aus der Region


Grundsteuerbescheide Amt Breitenfelde
Bei der elektronischen Übernahme der aktuellen Grundsteuermessbescheide in die Grundsteuerberechnungen ab 1. Januar 2025 ist es in Einzelfällen aus technischen Gründen zur Erstellung von fehlerhaften Grundsteuerbescheiden 2025 gekommen. Gemeinsam mit dem Softwareanbieter wird aktuell an der Problembehebung gearbeitet. Sobald sich neue Erkenntnisse ergeben, wird die Amtsverwaltung über die bekannten Medien und die Homepage www.amt-breitenfelde.de entsprechend informieren.


Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten
Die Januar-Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal in Wentorf bei Hamburg entfällt. Die nächsten Sprechstunden finden an folgenden Terminen statt:
Montag, 3. Februar, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg. Dort ist sie auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.
Donnerstag, 27. Februar, von 14 bis 15.30 Uhr im Rathaus in Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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