Büchen: Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern

Foto: hfr
Pin It

 

Büchen (LOZ). Langsam neigt sich das Jahr 2024 dem Ende entgegen. Auch in diesem Jahr wird das alte Jahr allerorts wieder mit einem großen Feuerwerk verabschiedet und das neue empfangen. Durch den leichtfertigen Umgang oder eine falsche Gefahreneinschätzung beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedoch jedes Jahr nicht nur zahlreiche Brände mit erheblichen Sachschäden, sondern oftmals auch schwere Verletzungen und Gesundheitsschäden mit schweren und langfristigen Folgen.

Werbung

Für den Umgang mit Feuerwerkkörpern möchten die Feuerwehr, die Polizei und das Ordnungsamt Büchen folgende Sicherheitshinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern geben:

  • Anordnungen des Ordnungsamtes sind zu beachten.
  • Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen. Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier

Klassen eingeteilt:

  1. I. Feuerwerksspielwaren Aufdruck BAM- P I.
  2. II. Kleinfeuerwerk Aufdruck BAM- P II.
  3. III Mittelfeuerwerk Aufdruck BAM- P III.
  4. IV Großfeuerwerk
  • Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar und ausschließlich für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.
  • Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.
  • Lesen Sie in jedem Falle die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.
  • Bedenken Sie, dass die Mehrzahl von Feuerwerkskörpern nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen etc. ist eine häufige Brandursache.
  • Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen jeder Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.
  • Es sollten nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände gekauft und gezündet werden. Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren.
  • Das nachträgliche Zusammenbauen einzelner Feuerwerksbatterien mit Lunten ist gefährlich.
  • Feuerwerkskörper sind nur im Freien zu zünden. Dabei ist ein Mindestabstand von 200 m von Häusern mit Weichbedachung (Reetdachhäuser) oder Anlagen und Bauten, die besonders brandempfindlich sind, zu halten.
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper („Blindgänger“) nie erneut zünden.
  • Nach dem Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung ist es verboten, Feuerwerkskörper in der unmittelbaren Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abzubrennen.
  • Gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Mensch und Tier werfen.
  • Beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch Dachfenster) und Türen schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen können.
  • Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden stehenden Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden.
  • Bei starkem Wind sollte auf das Zünden von Raketen verzichtet werden.
  • Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.
  • Für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten (Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser).

Jedes Jahr wieder kommt es bereits in der Vorweihnachtszeit zu erheblichen Verletzungen und Sachbeschädigungen durch das Abbrennen von für den deutschen Markt nicht zugelassener Pyrotechnik. Diese sogenannten „Polenböller“ sind nicht durch die BAM geprüft und zugelassen. Da die Inhaltsstoffe nicht bekannt sind und daher die Wirkungsweise nicht einschätzbar ist, bestehen für den Nutzer und sein Umfeld ein hohes Verletzungsrisiko. Achten Sie daher bitte beim Kauf von Feuerwerkskörpern unbedingt auf das Zulassungszeichen BAM.

Silvesterfeuerwerke stellen eine große Umweltbelastung dar. Neben der Entstehung von Feinstaub (gesundheitsschädigend) und Unmengen von Müll, der teilweise in der Natur zurückbleibt, bedeute die Explosionen von Feuerwerksköpern eine erhebliche Belastung für die Tierwelt.

Seien Sie sich als Benutzer von Silvesterfeuerwerk Ihrer Verantwortung und der Gefahren bewusst und handeln Sie entsprechend, so steht Ihrem fröhlichen und ausgelassenen Jahreswechsel nichts im Weg.

Kurznachrichten Büchen


Parkticketsystem wird gewartet
Vom 13. bis 15. Januar wird das Parkticketsystem auf der Park + Ride-Fläche am Bahnhof Büchen jeweils in der Zeit von 0.0 bis 5 Uhr gewartet. Während dieser Zeit kann es zu Ausfallzeiten bei den Parkvorgängen kommen. Informationen dazu beantwortet der Kundenservice unter der Telefonnummer 089 / 306 69 79 69 oder per E-Mail kundendienst@parkster.com.


JHV Spielfreunde Fitzen
Am Freitag, 7. Februar, um 20 Uhr findet in Möllers Gasthof, Fitzen die Jahreshauptversammlung des SF Fitzen statt. Auf der Tagesordnung stehen die Wahlen des zweiten Vorsitzenden, Kassenwarts und eines Beisitzers sowie eines Kassenprüfers.


Neujahrsempfang
Traditionell startet die Büchener SPD mit ihrem Neujahrsempfang in das kommunalpolitische Jahr am Sonntag, 19. Januar 2025, um 11Uhr in der Priesterkate Büchen-Dorf. Als Gast hat sich die SPD-Direktkandidatin für die Wahl zum Deutschen Bundestag, Dr. Nina Scheer, angekündigt.


Seniorennachmittag mit Bingo in Witzeeze
Der Bürgermeister der Gemeinde Witzeeze lädt am Dienstag, 14. Januar, um 15 Uhr wieder zum Seniorennachmittag ein. An diesem Nachmittag wird im Regionalen Kulturzentrum (KUZ) wieder Bingo gespielt. Bürgermeister Wolfgang Kroh freut sich, immer am zweiten Dienstag eines Monats bei Kaffee und Kuchen einfach nur zu Klönen oder gemeinsam unterschiedliche Spiele wie Mensch ärgere Dich nicht, Kniffel, Doppelkopf, Rommé, Alle nach rechts oder andere Spiele zu spielen.


Gospelworkshop in Büchen vom 21.-23. Februar
Alle Jahre wieder lädt die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Büchen-Pötrau zum Gospelworkshop ein. Der Workshop richtet sich an alle, die Spaß am Singen haben – egal ob mit oder ohne Gesangserfahrung oder Notenkenntnis. Also schnell den Termin vormerken! Im kommenden Jahr leitet Falko Wermuth aus Bremen den Workshop. Nach über 20 Jahren Büchener Gospelworkshops mit stets wechselnden Chorleitungen ist Falko Wermuth der erste „Wiederholungstäter“. Schon 2019 hat er mit seiner mitreißenden Liederauswahl den Workshop-Chor und das Publikum begeistert und freut sich darauf, auch diesmal neue, groovige Songs nach Büchen mitzubringen. Infos und Anmeldung unter www.kirche-in-buechen.de.


Unterstützen Sie mit einer freiwilligen Spende den Journalismus vor Ort, der ohne Konzernvorgaben aus der Region für die Region berichtet. Mit der Spende helfen Sie uns, Sie weiterhin kostenlos mit Nachrichten zu versorgen. Der freiwillige Betrag ist ab einem Euro in ganzen Eurobeträgen frei wählbar. Eine Spendenquittung kann leider nicht ausgestellt werden. Für die Spende ist ein PayPal-Konto notwendig. Vielen Dank! Ihre LOZ-News

Betrag
 EUR
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.