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Geesthacht/Kiel (LOZ). Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden zweiten Insolvenz der Klinik Geesthacht informiert das Gesundheitsministerium heute (13.12.) erneut zum Thema:

Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein unterstützt ausdrücklich Bemühungen zum Erhalt der Klinik Geesthacht. Federführend im Verfahren zur Zukunft des Krankenhauses in Geesthacht ist der Sachwalter in Zusammenarbeit mit der Klinik. Das Ministerium steht den Verantwortungstragenden auf Seiten der Klinik wie auch potentiell interessierten Investoren in Bezug auf Fragestellungen zur Krankenhausplanung und -finanzie­rung beratend zur Seite.

Das Gesundheitsministerium hat krankenhausplanerisch am Versorgungsauftrag der Klinik Geesthacht nichts verändert. Die Insolvenz und die Ankündigung des Trägers zur vorgesehenen Reduzierung des Angebotes – wie er unter anderem im Sozialausschuss mitteilte – liegen, ausweislich der Darstellungen des Krankenhauses, ursächlich in der wirtschaftlichen Situation der Klinik.

Allgemein sind viele Klinikinsolvenzen die Folge aus unzureichenden Einnahmen gegenüber steigen­den Krankenhausausgaben. Verantwortlich für die Klinikfinanzierung ist der Bund. Daher setzt sich Schleswig-Holstein intensiv und ausdauernd für angemessene Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Klinikfinanzierung gegenüber dem Bund ein – zuletzt beispielsweise im Bundesrat im November. Der Bund hatte bei der Erarbeitung der Krankenhausreform in der vergangenen Legislatur – mit dem sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – jedoch die Forderungen der Länder weitgehend ignoriert.

Anlässlich der ersten Insolvenz im Jahr 2024 in Geesthacht hatte das Ministerium wie mitgeteilt vorsorglich bereits den Austausch mit den umliegenden Klinikstandorten gesucht, um zu prüfen, wie die Versorgung alternativ sichergestellt werden könnte, falls am Standort Geesthacht stationäre Leistungsangebote wegfallen. Im Ergebnis wäre eine Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung auch mit Hilfe anderer Standorte möglich, beispielsweise mit Hilfe unter anderem der 18 km entfernten Klinik in Reinbek. Weitere Krankenhäuser in der Region bzw. den angrenzenden Regionen sind in Bergedorf, Lüneburg und Lübeck, das nächstgelegene Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern liegt in Boizenburg. Einen Zwang seitens der Krankenhausplanung, alle bisherigen Leistungsangebote am Standort Geesthacht fortzuführen, kann das Ministerium gegenüber einem Träger nicht ausüben.

Das Gesundheitsministerium befürwortet jedoch ausdrücklich, wenn sich der Träger oder potentiell andere Träger für den Erhalt des Angebotes der Klinik engagieren und gemeinsam zu nachhaltigen Lösungen beitragen. „Ich begrüße ausdrücklich das Engagement für die Klinik. Dies flankieren wir als Land mit unserem Einsatz für eine angemessene Krankenhausfinanzierung und angemessene Rahmenbedingungen auf Bundesebene, insbesondere auch für Kliniken im ländlichen Raum. Damit Krankenhäuser dauerhaft bestehen können, müssen sie auskömmlich finanziert sein. Und die qualitativen Anforderungen müssen so gestaltet sein, dass sie eine sichere Patientenversorgung ermöglichen und zugleich erfüllbar sind“, erneuert Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken ihre Forderung in Richtung Bund. Der Bund ist gemäß Grundgesetz für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zuständig und verantwortet die Krankenhausreform, deren Umsetzung mit ent­sprechenden Qualitätsvorgaben ansteht.

Fragen und Antworten zur Situation der Kliniken und zur Krankenhausreform

Ist es nicht ein Ziel der Bundes-Krankenhausreform, Kliniken zusammenzulegen und Angebote zu konzentrieren?

Veränderungen in der Krankenhauslandschaft sind angesichts der strukturellen Herausforderungen im Gesundheitswesen unausweichlich. In einer älter werdenden Gesellschaft steigt der Anteil an Personen, die medizinische Leistungen benötigen, und es stehen weniger Fachkräfte zur Verfügung, um den steigenden Bedarf zu decken. Zudem ist die Qualität der medizinischen Versorgung innerhalb der vergangenen Jahre - zu Recht - verstärkt in den Fokus gerückt. Zusammenfassend bedeutet das, dass es in den kommenden Jahren insbesondere bei spezialisierten Leistungen zu einer Angebotsverschiebung zugunsten größerer Zentren kommen wird, die die Expertise, die Fachkräfte und die Ausstattung haben, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Allerdings setzen sich die Länder auch weiterhin dafür ein, dass auch in den Regionen, in denen keine Zentren angesiedelt sind, eine gute medizinische Grund- und Notfallversorgung gesichert ist. Hierzu fordert Schleswig-Holstein beispielsweise mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Krankenhausreform im Zuge der derzeit in Arbeit befindlichen Anpassungen der Reform.

„Rettet“ die Krankenhausreform die Krankenhäuser vor einer Insolvenz?

Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht genau absehbar und vor allem werden sie erst mittelfristig Wirkung entfalten. Wer bis dahin Krankenhäuser „retten“ will, muss dafür sorgen, dass sie auskömmlich finanziert sind. Das kann nur der Bund regeln, der für die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a Grundgesetz) zuständig ist. Der Bund muss daher seiner Verantwortung für die Betriebskostenfinanzierung gerecht werden, wie von den Ländern wiederholt gefordert wurde. Er muss dafür Sorge tragen, dass eine Unterfinanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser verhindert wird. 

Können die Länder die Insolvenzen der Krankenhäuser durch Investitionen aufhalten?

Nein. Eine Insolvenz ist in der Regel damit begründet, dass die laufenden Ausgaben die Einnahmen dauerhaft übersteigen. Die Gründe, warum Krankenhäuser Insolvenz anmelden, liegen vor allem in erhöhten Betriebsausgaben beispielsweise aufgrund von Tarifsteigerungen, der Steigerung von Energiekosten oder der Inflation insgesamt. Die Betriebskostenfinanzierung ist wie mitgeteilt bundesgesetzlich geregelt.

Kann das Gesundheitsministerium SH rechtlich ein „Veto“ einlegen, wenn Kliniken Abteilungen schließen oder Kliniken verkauft werden?

Nach dem geltenden Recht ist das nicht möglich. Zwar haben Kliniken in Deutschland Ver­sorgungsaufträge, agieren dennoch auch als freie Unternehmen, mit damit verbundenen unternehmerischen Freiheiten – anders als in Ländern, in denen das Gesundheitssystem staatlich ist wie beispielsweise in Großbritannien, das jedoch mit erheblichen Problemen zu kämpfen hat. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wirken die Akteure, zu denen die Länder und Kommunen gehören, auf eine Sicherstellung der Versorgung hin.

Welche Rolle spielt die Krankenhausreform des Bundes in der Geburtshilfe?

Nach den ursprünglichen Reformvorschlägen des Bundes sollte es in der Geburtshilfe keine Leistungseinheit des sogenannten Level 4 in der bisherigen Form mehr geben. Schleswig-Holstein hatte sich jedoch gemeinsam mit anderen Ländern erfolgreich dafür eingesetzt, dass dieser Teil der Reform nicht zur Anwendung kam. Das KHVVG sieht - mit entsprechenden Anforderungen - eine Leis­tungsgruppe „Geburten“ vor, die dem sogenannten Level 4 gleichsteht. Derzeit läuft vorbereitende Phase zur Umsetzung der Zuweisung der Leistungsgruppen. Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird nicht jedes Krankenhaus jede beantragte Leistungsgruppe zugewiesen bekommen können. Ab dem ersten Quartal 2026 steigt das Ministerium in den Austausch mit den Krankenhausträgern einer Versorgungsregion ein, um gemeinsam zu klären, wie die Versorgung auf Basis der Vorgaben der Krankenhausreform strukturiert werden kann.

Kurznachrichten Geesthacht

 


Verkehrsbehinderungen an der Norderstraße
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Geesthachter Norderstraße einstellen. Für Arbeiten an einem Stromanschluss werden in der Zeit vom 15. Dezember bis voraussichtlich 24. Dezember auf Höhe der Hausnummer 10 zeitweise Absperrungen im Bereich des Gehwegs und der Fahrbahn notwendig.


Sprechstunde der Geesthachter Behindertenbeauftragten
Heike Lehmann, Geesthachts Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, geht in die Weihnachtsferien. Vom 22. Dezember bis zum 2. Januar finden darum keine Sprechstunden statt. Die nächste Sprechstunde ist dann für Donnerstag, 8. Januar 2026, vorgesehen. Heike Lehmann bietet regelmäßig an jedem 1. Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr und an jedem letzten Dienstag im Monat von 11 bis 13 Uhr in den Räumen am Markt 5 bis 7 ihre offene Sprechstunde an. Menschen mit Handicap können sich in dieser Zeit mit Fragen und Anliegen bei ihr melden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Beratungsräume sind barrierefrei, die Beratung ist kostenfrei. Grundsätzlich ist Heike Lehmann telefonisch unter 0151-252 628 98 sowie per Email unter kontakt@geesthacht-beauftragter.de erreichbar.


Verkehrsbehinderungen in Geesthacht
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Berliner Straße in Geesthacht einstellen. Aufgrund von Pflege- und Fällarbeiten an mehreren Bäumen werden in der Zeit vom 15. bis zum 18. Dezember jeweils zwischen 9.30 Uhr und 15 Uhr im Rahmen von Tagesbaustellen temporär der Gehweg und die Fahrbahn gesperrt.


 Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


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