Lauenburg (LOZ). Der AWO Kreisvorstandes Herzogtum Lauenburg hat eine Erklärung zur Behandlung von Bürgern, deren Einkommenssituation schlecht bzw. prekär ist, bei der Grundversorgung mit Strom und Gas durch die Stadtbetriebe Elbe GmbH abgegeben:
„Es steht fest, dass es in Lauenburg und im Amt Lütau eine Vielzahl von Menschen gibt, deren wirtschaftliche und finanzielle Situation nicht ausreichend ist, gemessen am Durchschnittseinkommen. Die Kaufkraft in Lauenburg liegt am unteren Ende der Städte des Landkreises. Dies hat Gründe, die Zahl der auf Unterstützung durch das Gemeinwesen angewiesenen Personen ist hoch.
Alters- und Kinderarmut sind in Lauenburg stark ausgeprägt. Die derzeitige Weltkrise des Ukraine-Krieges hat die Inflation auf eine Ebene gehoben, die bei vielen Menschen im Alltag nicht mehr kompensierbar ist. Hinzu kommt der galoppierende Anstieg der Kosten bei der Grundversorgung mit Strom und Gas beim Anbieter Stadtbetriebe. Eine Teuerungsrate jenseits von 35% bis zu 100% ist existenzbedrohend.
Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten sollte sich zunächst einen Überblick darüber verschaffen, inwieweit Lauenburger BürgerInnen besonders betroffen sind und wie hoch die Anzahl der Bedürftigen überhaupt ist.
Konkret bedeutet dies, dass ein Auftrag an die Verwaltung ergehen muss, diese Zahlen zu liefern, vor dem Hintergrund der o.g. Umstände.
Aus dem Ergebnis ist dann zu schlussfolgern, welche Maßnahmen in Absprache mit den Stadtbetrieben zu treffen sind, um ggf. einen Sozialtarif bei der Grundversorgung mit Strom und Gas einzuführen.
Die Lauenburger Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtbetriebe haben sich dafür einzusetzen, dass die Preisspirale der Kostensteigerung bei Strom und Gas sozial verträglich abgefedert wird. Dazu hat die Geschäftsführung der Stadtbetriebe entsprechende Vorschläge zeitnah vorzustellen.
Die entsprechend zuständigen Fachausschüsse sind gehalten, in enger Zusammenarbeit hier unverzüglich einzugreifen.
Einer drohenden Verschärfung des Armutsrisikos durch die heftige Verteuerung der Grundversorgung ist auch durch kommunale Unterstützungsleistungen Einhalt zu gebieten. Das Maßnahmenpaket des Staates greift hier zu kurz und ist langfristig nicht wirksam.
Strom- und Gasversorger agieren als Unternehmen auf dem Markt und sind ihren Anteilseignern verpflichtet, möglichst hohe Renditen zu erzielen. In unserem Fall ist der Anteilseigner die Stadt Lauenburg und das Amt Lütau. Diese haben die hohe Pflicht der Daseinsvorsorge gegenüber ihren Bewohnern, sie sind somit verpflichtet, Armutsrisiken, die sich aus ihrem Tätigkeitsfeld ergeben sozial abzufedern.
Eine Einführung eines Sozialtarifes ist also unabdingbar.“