Bis auf Weiteres bleibt die Straße einseitig befahrbar
Lauenburg (LOZ). Die Hafenstraße / B209 ist aktuell halbseitig befahrbar. Die Ampelregelung funktioniert nach übereinstimmender Einschätzung gut – inakzeptable Wartezeiten sind bislang nicht entstanden.
Da weder das Grundstück, auf dem die Hangrutschung erfolgt ist, noch die Bundesstraße 209 im Eigentum der Stadt Lauenburg stehen, findet aktuell ein intensiver Austausch mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, in dessen Straßenbaulast die B209 steht, statt, um eine Kostenübernahme / -beteiligung durch Land oder Bund zu klären. Die bisherigen Sicherungsarbeiten dienten ausschließlich der Gefahrenabwehr. Die Zuständigkeit für Ausführung und Kostentragung der nun anstehenden Hangsicherung muss aber rechtssicher geklärt werden.
Aufgrund der andauernden Abstimmungen mit dem LBV S.-H. und in Anbetracht der Tatsache, dass der Verkehr auf der Hafenstraße durch die aktuelle Ampelregelung nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird, wird die angekündigte Vollsperrung der Hafenstraße bis auf Weiteres verschoben.
Sobald Klarheit über den Zeitraum der Arbeiten zur dauerhaften Hangsicherung besteht, wird rechtzeitig vorher – mindestens 14 Tage – eine erneute Information herausgegeben.
Es ist nach wie vor allerdings nicht auszuschließen, dass es bei Starkregenereignissen erforderlich wird, die Hafenstraße auch kurzfristig voll zu sperren.