Ratzeburg (LOZ). Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Ratzeburg insgesamt 72 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ratzeburg und Landgericht Lübeck als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Herzogtum Lauenburg schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder das Amt eines Jugendschöffen bei Herrn Langer (Tel. 04541/8000-153) im Fachdienst Bürgerdienste der Stadt Ratzeburg, Unter den Linden 1 in 23909 Ratzeburg. Ein Bewerbungsformular kann auf der städtischen Webseite unter www.ratzeburg.de oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.