Geesthacht (LOZ). Der Seniorenbeirat der Stadt Geesthacht hat sich besorgt über die zunehmende Zahl von Radfahrenden in der Fußgängerzone geäußert. „In den vergangenen Monaten haben wir immer häufiger Beschwerden von älteren Menschen erhalten, die sich von Radfahrern bedrängt oder gefährdet fühlen“, sagt Thomas Freiberg, Vorsitzender des Seniorenbeirats.
„Die Bergedorfer Straße ist ein Ort der Begegnung und des Verweilens. Hier haben Fußgänger Vorrang“, betont Freiberg. „Radfahrer sollten sich daher rücksichtsvoll verhalten und Fußgänger nicht behindern oder gefährden.“ Deshalb ruft der Geesthachter Seniorenbeirat alle Verkehrsteilnehmer dazu auf, in der Fußgängerzone vermehrt Rücksicht auf ältere Menschen und andere Fußgänger zu nehmen.
Die Fußgängerzone sei für viele Menschen, insbesondere für ältere Menschen, ein wichtiger sozialer Treffpunkt und eine Einkaufsmöglichkeit, die oft unverzichtbar ist. Der Geesthachter Seniorenbeirat betont daher die Bedeutung dieser öffentlichen Räume für die Lebensqualität der älteren Generation und fordert daher die Radfahrer auf, ihre Geschwindigkeit anzupassen und sich bewusst zu machen, dass Fußgänger Vorrang haben. „Wir verstehen die Attraktivität des Fahrradfahrens und unterstützen den Ausbau von Radwegen in unserer Stadt“, so Thomas Freiberg. „Dennoch ist es wichtig, dass Radfahrende in der Fußgängerzone besonders vorsichtig und rücksichtsvoll sind. Ältere Menschen und Kinder sind oft weniger mobil und benötigen Schutz.“
Der Seniorenbeirat schlägt vor, dass Radfahrer in Fußgängerzonen ihre Geschwindigkeit deutlich reduzieren und bei starkem Fußgängeraufkommen absteigen, um Konflikte zu vermeiden. Die Beiratsmitglieder hoffen, dass dieser Aufruf zu einem besseren Verständnis zwischen Radfahrenden und Fußgängern führt und die Sicherheit und Lebensqualität in der Bergedorfer Straße für alle Geesthachterinnen und Geesthachter gewährleistet wird. In Fußgängerzonen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Radfahrende müssen aber immer Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen. Gefährden Radfahrende aber Fußgänger in einer Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr, droht ihnen ein Bußgeld von 20 Euro.