Geesthacht (LOZ). In der jüngsten Debatte in der Ratsversammlung um die Zukunft des Geesthachter Krankenhauses hat die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, der auf die Sicherung der Versorgungsstruktur im Rahmen der kommenden Krankenhausreform setzt. Die Fraktion weist zugleich politische Unterstellungen und Vorwürfe entschieden zurück.
Die CDU-Fraktion betont, dass das Kernziel aller Fraktionen in der Ratsversammlung unbestritten ist: Der Erhalt des Krankenhausstandortes Geesthacht und die Sicherstellung der regionalen Gesundheitsversorgung im Kreis Herzogtum Lauenburg und Umland. „Wir alle wollen dasselbe: Wir möchten den Krankenhausstandort Geesthacht erhalten. Hier gibt es keine Uneinigkeit“, fasst die Fraktionsvorsitzende Christin Ischdonat zusammen.
Beharren die anderen Fraktionen auf dem Sanierungskonzept der ersten Insolvenz, welches auf Nachfrage beim Bürgermeister die zukünftige Krankenhausreform nicht betrachtet hat, fokussiert die CDU-Fraktion sich auf die aktuelle Krankenhausreform und das laufende Verfahren der Leistungsgruppenanmeldung, um den Krankenhausstandort zukunftssicher zu sehen.
Die CDU-Fraktion lehnt darüber hinaus vorschnelle finanzielle Zusagen ab. Es können angesichts der erwarteten Defizite diesen und nächsten Jahres zum aktuellen Zeitpunkt keine Gelder in Aussicht gestellt werden, bevor nicht haushaltsrechtliche und landesrechtliche Klarheit besteht.
„Keiner von uns Kommunalpolitikern kennt das erste Sanierungskonzept inhaltlich schwarz auf weiß. Fakt ist, dass die Krankenhausreform das Gesicht des Krankenhauses verändern wird, weil es gesetzlich so vorgesehen ist. Wenn es belastbare Zahlen und Gesprächsergebnisse gibt, müssen wir gemeinsam Entscheidungen treffen. Das war bisher nie anders kommuniziert. Wichtig ist, dass das Konzept zukunftsorientiert aufgebaut ist“, so die Fraktionsvorsitzende weiter.
Der Bürgermeister ist nun beauftragt, sämtliche Möglichkeiten zum Erhalt des Geesthachter Krankenhausstandorts zu erörtern, um das Ziel, die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen, zu erreichen. Diesen Prozess wird auch die CDU-Fraktion, wie bisher, weiter mit allen Möglichkeiten begleiten.
Abschließend sei auf die rechtlichen Pflichten des derzeitigen Betreibers hinzuweisen. Das derzeit laufende Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung verpflichtet den aktuellen Betreiber, ein tragfähiges Sanierungskonzept zu erarbeiten und vorzulegen. Mit der Eröffnung des Bieterverfahrens hat er nun die Pflicht, alle Möglichkeiten des Investorenprozesses transparent und im Sinne des Standorterhalts auszuschöpfen.
