Inklusives Bürgerforum berät über eine Interessenvertretung von und für Menschen mit Behinderungen in Ratzeburg

Das Inklusive Bürgerforum berät über eine Interessenvertretung von und für Menschen mit Behinderungen in Ratzeburg. Foto: Stadt Ratzeburg
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Ratzeburg (LOZ). Die Partnerschaft für Demokratie der Stadt Ratzeburg und des Amtes Lauenburgische Seen hat im Zuge ihrer Projektarbeit unter dem Motto "Demokratie inklusiv" ein weiteres inklusives Bürgerforum ausgerichtet, um über die Form einer geeigneten und durchsetzungsfähigen Interessenvertretung von und für Menschen mit Behinderungen in Ratzeburg zu diskutieren.

Vertreterinnen und Vertreter aus der Stadtpolitik, der Stadtverwaltung und der Behindertenrechtsarbeit diskutierten mit Betroffenen einen Satzungsentwurf für einen Inklusionsbeirat, der in Zukunft die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten soll. "Bislang ist in Ratzeburg diese Interessensvertretung über das Amt der oder des Behindertenbeauftragten geregelt. Dafür gibt es seit 2017 allerdings keine Bewerbungen, sodass hier ein Neustart dringend notwendig scheint", sagt Bürgermeister Eckhard Graf.

In vorangegangenen Workshops und Dialogen im Rahmen des Projektes 'Demokratie inklusiv' wurde festgestellt, dass die vielfältigen Vertretungsaufgaben für Menschen mit Behinderungen in den ebenso vielfältigen Fragen zu Inklusion und Barrierefreiheit schnell zu einer Überlastung bei einer einzelnen Person führen können. So geht aus den Protokollen der ehemaligen Behindertenbeauftragten der Stadt Ratzeburg, Sabine Hübner, hervor, dass im Zeitraum von 2011 bis 2017 pro Jahr bis zu 400 Anfragen nicht unüblich waren. Diese Anfragen umspannten dabei ein weites Feld von Themen.

Aus diesen Analysen erwuchs die Idee, die Interessenvertretung von und für Menschen mit Behinderungen in Form eines Beirates zu organisieren. Vorbilder dazu gibt es in vielen Kommunen, beispielsweise in Bad Oldesloe. Dort kümmern sich mehrere Ehrenamtliche gemeinschaftlich um die Anliegen von Menschen mit Behinderungen. Dies müssen nicht immer nur Personen sein, die selbst eine Behinderung haben. Auch pflegende Angehörige oder Menschen, die über eine besondere Expertise durch die Arbeit mit behinderten Menschen verfügen oder in der Behindertenrechtsbewegung aktiv sind, können in solchen Beiräten mitwirken. Die kommunalen Satzungen regeln hier die Mitwirkungsmöglichkeiten durchaus unterschiedlich.

In Ratzeburg möchte man den Neustart möglichst offen gestalten und den Kreis der Mitwirkenden groß halten. Im jetzt beratenden Satzungsentwurf zur Bildung eines Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsbeirat) in der Stadt Ratzeburg ist ein bis zu fünfköpfiges Gremium vorgesehen, das die Belange von Menschen mit Behinderungen und Menschen wahren und durchsetzen soll. Es soll Maßnahmen anregen, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen oder deren Entstehen entgegenzuwirken und Stadtpolitik wie Stadtverwaltung gleichermaßen beraten. Ebenso soll dieses Gremium Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Selbsthilfegruppen und Institutionen in Fragen von Inklusion und Barrierefreiheit sein. Der Satzungsentwurf sieht vor, dass sowohl Menschen mit Behinderungen, als auch Vertrauenspersonen, welche einen Menschen mit Behinderung als Familienmitglied oder ehrenamtlich betreuen sowie fachkundige Personen mit einschlägiger Erfahrung in Angelegenheiten des Behindertenrechts oder in Fragen von Inklusion und Barrierefreiheit, in diesem Beirat mitwirken können. Voraussetzung wäre vor allem der Wohnortsbezug.

Ob solch ein Inklusionsbeirat in Ratzeburg verwirklicht werden kann, hängt von den Beratungen in der Stadtpolitik ab. Nur wenn der Satzungsentwurf dort überzeugen kann und eine Mehrheit bekommt, würde der angestrebte Neustart in der Interessenvertretung von und für Menschen mit Behinderungen in Ratzeburg möglich. Die erste Beratung dazu findet am 8. Februar im zuständigen Fachausschuss für Schule, Jugend und Sport statt. Von den Betroffenen, die sich im Bürgerforum an der Ausgestaltung der Satzung für einen Inklusionsbeirat beteiligt haben, sind einige motiviert, sich dafür auch zu engagieren.

Die Überlegungen zur Gründung eines Inklusionsbeirates werden auch beim Amt Lauenburgische Seen interessiert verfolgt. Amtsvorsteher Heinz Dohrendorff und der leitende Verwaltungsbeamte des Amtes, Werner Rütz, beteiligten sich am Bürgerforum und brachten die Überlegung ein, ob Stadt und Amt hier nicht gemeinsam agieren könnten. Auch im Amt sind die Themen Inklusion und Barrierefreiheit sehr bedeutsam und ein gemeinschaftlicher Beirat könnte noch mehr Menschen aktiv einbeziehen. Entsprechende Beratungen dazu sollen in den Amtsgremien angestoßen werden.

Kurznachrichten Ratzeburg


Neue Befahrensregelungen für die Ratzeburger Seen
Mit dem 1. Januar hat der Kreis Herzogtum Lauenburg die Regelungen zum Befahren der Ratzeburger Seen aktualisiert. Da mit dem Beginn des aktuellen Erlaubniszeitraums bis Ende 2034 die bisher ausgegeben Erlaubnisse und Bootsplaketten ausgelaufen sind, sind alle Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber sowie neue Antragstellerinnen und Antragsteller aufgerufen, einen neuen Antrag zu stellen. Der Online-Antragsservice sowie die Befahrensregeln sind unter https://www.kreis-rz.de/bootsverkehr abrufbar. Antragsunterlagen können aber auch klassisch auf dem Postweg oder unter der Mailadresse liegenschaften@kreis-rz.de angefordert und eingereicht werden.


Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Herzogtum Lauenburg nicht erreichbar
Das Fachgebiet Unterhaltsvorschuss der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg ist aufgrund umfangreicher Nachberechnungsarbeiten in der Zeit vom 15. bis 22. Januar nur in dringenden Fällen per E-Mail unter uvk@kreis-rz.de erreichbar. Ab dem 23. Januar sind die Mitarbeitenden der Unterhaltsvorschusskasse wieder wie gewohnt erreichbar.


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