Geesthacht (LOZ). Die nächste Kommunalwahl findet am Sonntag, 14. Mai, statt. Aus diesem Grund öffnete das Geesthachter Briefwahlbüro am Montag, 3. April, am Rathaus die Türen. Hier besteht die Möglichkeit, direkt die Stimmabgabe mittels Briefwahl zu vollziehen. Jedoch ist es ratsam, die Briefwahlunterlagen schriftlich oder elektronisch zu beantragen, um somit längere Wartezeiten im Briefwahlbüro zu vermeiden. Die Briefwahlunterlagen werden zeitnah zugestellt.
Jeder Wahlberechtigte bzw. jede Wahlberechtigte, der bzw. die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein bzw. ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben, wenn er bzw. sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich beim Briefwahlbüro erfolgen. Um einen Wahlschein und gegebenenfalls Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist bei persönlicher Vorsprache ein amtlicher Lichtbildausweis und nach Möglichkeit die Vorlage der Wahlbenachrichtigung erforderlich. Bei schriftlicher Beantragung ist grundsätzlich ein persönlich unterschriebener Antrag notwendig.
Eingerichtet ist der Geesthachter Briefwahlraum erneut im Durchgang zwischen Rathausvorplatz und Bandrieter Weg, direkt neben dem Büro der Stadtjugendpflege. Geöffnet ist das Briefwahlbüro Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 7.30 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr.
Wer den Weg ans Rathaus scheut, aber dennoch per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, kann sich die Briefwahlunterlagen auch per Post zustellen lassen. Die Unterlagen können über die Internetseite der Stadt (www.geesthacht.de im Bereich Aktuelles/KOMMUNALWAHL 2023) oder per E-Mail an