Ratzeburg (LOZ). Zu ihrer konstituierenden Sitzung kommt die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht am Freitag, 23. Juni, um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Markt 15, zusammen. Auf der Tagesordnung stehen dann unter anderem zahlreiche Wahlen.
So wird unter anderem die Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers unter der Leitung des dienstältesten Mitglieds durchgeführt. Aber auch die Stellvertreterinnen oder der Stellvertreter der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers sowie die Wahl der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin oder des 2. stellvertretenden Bürgermeisters stehen auf dem Programm. Zusätzlich werden dann auch die städtischen Ausschüsse gebildet, zu der die Wahl der Ausschussmitglieder, der stellvertretenden Ausschussmitglieder sowie der Ausschussvorsitzenden gehört.
Darüber hinaus stehen an diesem Abend auch die ersten politischen Entscheidungen der Ratsversammlung auf der Tagesordnung. So geht es dann um die Aufwandsentschädigung für Ausschüsse, Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen, eine Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geesthacht, die Änderung der Satzung der Stadt Geesthacht über die Bildung von Beiräten und die Änderung der Straßenreinigungssatzung. Weiterhin sollen Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden und eine Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung an den Geesthachter Grundschulen beschlossen werden. Für die Reparatur der Stadtbarkasse Piep sollen überplanmäßig Haushaltsmittel bereitgestellt werden und die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 sowie die Nachwahl des Seniorenbeirates der Stadt Geesthacht sind dann weitere Themen.
Die Sitzung ist öffentlich und Gäste sind willkommen. Wer nicht vor Ort sein kann, ist eingeladen, die Sitzung online zu verfolgen. Sie wird kostenfrei und ohne Zugangsbeschränkungen über den YouTube-Kanal der Stadt Geesthacht übertragen. Interessierte können die Sitzung unter Livestream Ratsversammlung anwählen. Ein eigenes YouTube-Konto ist fürs Zuschauen nicht erforderlich.