Foto: W. Reichenbächer
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Ratzeburg (LOZ). Die Achterbahnfahrt der Energiepreise im vergangenen Jahr findet sich jetzt zunehmend in den Preisen der Versorger wieder. Auch in Ratzeburg sind die Preise für Strom und Gas gestiegen, daran können auch die Preisbremsen nur kosmetisch korrigieren. Eine wichtige Gesetzesvorgabe der Energiewirtschaft wird dagegen in der aktuell geführten Diskussion um Energiethemen häufig vergessen: Die Kommunale Wärmewende.

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Zunächst nahezu unbemerkt ist auch hier in Ratzeburg eine in der jetzigen Fassung seit 2021 geltende Vorschrift des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein geblieben, nach der bestimmte Gemeinden des Landes zur Aufstellung von Kommunalen Wärmeplänen verpflichtet sind. Bis 2027 muss der Plan fertig sein, um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen. Doch bislang hat sich in diesem Thema recht wenig getan. Die Vorschriften zur Erstellung eines Wärmeplans gelten nur dann nicht, wenn Ratzeburg einen Klimaschutzmanager hätte, was nicht der Fall ist.

Der Aufwand, eine Kommunale Wärmeplanung durchzuführen, ist sehr hoch und zeitaufwändig. Am Ende soll ein flächendeckender Verbrauchs- und Bedarfsplan für Energie in ganz Ratzeburg entstehen, aus dem auch einzelne Maßnahmen abgeleitet werden sollen. Der Plan soll auch den Umbau des Energiesystems zur Klimaneutralität unterstützen. Reimar von Wachholtz (Bündnis90/Die Grünen) kennt energiewirtschaftliche Fragestellungen aus seiner täglichen Arbeit. Seit Fazit: „Das Thema Kommunale Wärmeplanung muss jetzt zielgerichtet und unter Einbeziehung der zur Verfügung stehenden Fördermittel angegangen werden.“

Da er alle Gemeinden des Zweckverbandes Ostholstein für die Kommunale Wärmeplanung betreut, wundert er sich über den zeitlichen Rückstand in seiner Heimatstadt Ratzeburg. „Sowohl aus Gründen des Klimaschutzes als auch aus Einsparungsgründen für die Hauseigentümer und Mieter ist eine solche Planung nicht nur hilfreich, sondern dringend notwendig.“ Die Kommunale Wärmeplanung wird also in der kommenden Legislaturperiode ein wichtiges Thema in der Stadtvertretung Ratzeburg werden.

Kurznachrichten Ratzeburg


 Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg
Am Montag, 17. März, um 18.30 Uhr, tritt die Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg zu ihrer 10. öffentlichen Sitzung im Ratssaal des Ratzeburger Rathauses zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Stadtverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Ratzeburg, der 10-Punkte Aktionsplan der Stadt Ratzeburg und des Amtes Lauenburgische Seen gegen Rassismus und Diskriminierung, die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Ratzeburg sowie verschiedene Bebauungspläne. Einwohnerinnen und Einwohner sind zudem eingeladen, Fragen, Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Informationen zur Sitzung wie auch zu allen anderen politischen Gremien sind auf der städtischen Webseite im Sitzungsinformationssystem für interessierte Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt. Der Zugang zum Sitzungssaal ist barrierefrei möglich.


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