Geesthacht (LOZ). Mit dem Jahreswechsel fallen neue Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser in Geesthacht an. Wie von der Ratsversammlung im November 2021 beschlossen, gelten ab dem 1. Januar 2022 folgende Gebührensätze:
- Schmutzwasserbeseitigung: 1,99 € je m³ (bisher 2,42 € je m³)
- Entleerung von Kleinkläranlagen: 33,35 € je m³ (bisher 38,52 € je m³)
- Entleerung von abflusslosen Sammelgruben: 33,66 € je m³ (bisher 25,04 € je m³)
- Niederschlagswasserbeseitigung: 0,59 € je m² (bisher 0,50 € je m²)
Diese werden auf Grundlage der neuen Satzung der Stadt Geesthacht über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung – BGS) erhoben.
Die Abwassergebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser wurden letztmalig zum 1. Januar 2019 angepasst.
Die neuen Schmutz- und Niederschlagswasserbescheide werden Ende Januar 2022 verschickt.
Darüber hinaus wurde eine neue Satzung der Stadt Geesthacht über die Abwasserbeseitigung (Allgemeine Abwasserbeseitigung – AAS) erlassen, die am Tag ihrer Bekanntmachung (11.11.2021) in Kraft getreten ist.
Sie regelt die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Geesthacht im Gebiet ihrer Aufgabenträgerschaft (Entsorgungsgebiet) nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz (LWG).