Nur etwa jedes zweite Kind geht zur Prophylaxe
(LOZ). Vorsorge ist bei Kinderzähnen das A und O. Allerdings wurde die Zahnvorsorge im Rahmen der Individualprophylaxe von Kindern und Jugendlichen im Kreis Herzogtum Lauenburg weniger genutzt. Das ergab eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September.
Danach kam es bei der Inanspruchnahme im vergangenen Jahr zu einem leichten Minus von 4,1 Prozent gegenüber 2021. Insgesamt nahmen 1.686 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren die kostenfreien Untersuchungen in Anspruch. Das entspricht 51 Prozent aller AOK-versicherten Kinder und Jugendlichen in der Altersgruppe. „Unterm Strich wird die Prophylaxe nur von etwa jedem zweiten Kind im Kreis Herzogtum Lauenburg genutzt. Das ist eindeutig zu wenig. Ab dem sechsten Lebensjahr sollten Kinder mindestens zweimal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.
Ab dem sechsten Lebensjahr zweimal im Jahr zum Zahnarzt
Zum Tag der Zahngesundheit weist die AOK NordWest darauf hin, wie wichtig die kostenfreien Untersuchungen im Rahmen der Individualprophylaxe sind. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Prophylaxe ab dem sechsten Lebensjahr zweimal im Jahr. Auch die Fissurenversiegelung der bleibenden großen Backenzähne wird bis zum 18. Lebensjahr vollständig bezahlt.
Zahnmedizinische Früherkennung mit dem ersten Zahn
Der erste Besuch beim Zahnarzt sollte so früh wie möglich für Kind und Eltern stattfinden. Je früher Schäden an den Milchzähnen vermieden werden, desto effizienter und schonender kann im Bedarfsfall behandelt werden. Daher gibt es für Kinder unter sechs Jahren die zahnmedizinische Früherkennung. Hier spielen auch Maßnahmen zur Mundhygiene und das richtige Zähneputzen eine Rolle. „Mit der zahnmedizinischen Früherkennung stärken wir die frühkindliche Mundgesundheit und wollen den Kindern direkt am Lebensanfang die Basis für eine zahngesunde Zukunft geben“, so Wunsch.
Gruppenprophylaxe in KiTas und Schulen
Ein besonderes Augenmerk auf die richtige Zahnpflege und Mundhygiene außerhalb des Elternhauses legen auch die niederschwelligen Vorsorgeangebote wie regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen, Beratungen und Prophylaxe in Kitas und Schulen. Die Gruppenprophylaxe trägt schon in der frühen Kindheit dazu bei, den Grundstein für ein gesundes Aufwachsen und eine gute Mundgesundheit zu legen. Die Gruppenprophylaxe wird gemeinsam vom öffentlichen Gesundheitsdienst, den niedergelassenen Zahnärzten und der GKV getragen.
Mehr gesundheitliche Teilhabe
Der diesjährige Tag der Zahngesundheit steht unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – für alle!“ und stellt vulnerable Bevölkerungsgruppen in den Mittelpunkt – egal, ob sie aufgrund ihrer körperlichen und seelischen Verfassung oder einer schwierigen sozioökonomischen Lebenslage für Krankheiten anfälliger sind. Denn wie sehr ein Mensch sich um die eigene Mundgesundheit kümmern kann, hängt von vielen Faktoren ab. Fortgeschrittenes Alter, Pflegebedarf, eine psychische Erkrankung und manche Formen der körperlichen oder geistigen Behinderung können die Selbstfürsorge erschweren. So ist die Mundgesundheit vieler Menschen mit Pflegebedarf oder einer Behinderung oft schlechter als die des Bevölkerungsdurchschnitts.
„Der Tag der Zahngesundheit 2023 nimmt die Schwierigkeiten vulnerabler Gruppen in den Blick, ihre Gesundheit, vor allem ihre Zahngesundheit, aktiv in die Hand zu nehmen. Außerdem soll auf die Herausforderungen aufmerksam gemacht werden, vor denen Angehörige vulnerabler Gruppen in puncto Zahnvorsorge und -gesundheit stehen“, so Wunsch. Um die Zahngesundheit vieler Menschen mit Pflegebedarf oder einer Behinderung zu verbessern, zahlte die AOK NordWest für vulnerable Gruppen im Kreis Herzogtum Lauenburg im letzten Jahr insgesamt über 78.400 Euro.
Mehr Informationen dazu gibt es im Internet unter aok.de/nw in der Rubrik Leistungen & Service.