Antragsfrist für Heizkostenzuschuss geendet

Foto: hfr
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Verbraucherschutzministerium zieht Bilanz – 14.861 Anträge wurden in Schleswig-Holstein gestellt

 

Kiel (LOZ). Schleswig-Holsteinische Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern, wie beispielsweise Pellets oder Flüssiggas, heizen, konnten bis Freitag (20. Oktober) Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

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Um die Auswirkungen der durch den russischen Überfall auf die Ukraine ausgelösten Energiepreiskrise abzufedern, hatten sich Bund und Länder Anfang des Jahres darauf verständigt, auch private Haushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern zu entlasten. Seit Beginn des Antragszeitraums am 4. Mai 2023 wurden in Schleswig-Holstein insgesamt 14.861 Anträge auf Härtefallhilfen für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe gestellt. Daraus ergibt sich ein Antragsvolumen von insgesamt 5.838.643,15 Euro (Stand: 23. Oktober 2023).

„Die Zahlen zeigen, dass es einen hohen Bedarf an finanzieller Unterstützung gab und viele Verbraucherinnen und Verbraucher von den schnell steigenden Kosten für Heizenergie in 2022 überproportional hart getroffen worden sind. Der einmalige Heizkostenzuschuss war und ist daher eine wichtige Hilfe. Ich bin froh, dass das Geld nun dort ankommt, wo es benötigt wird“, sagte Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Benett-Sturies. Die Umsetzung eines schnellen und unbürokratischen Antragsverfahrens sei nur aufgrund der guten Zusammenarbeit im Rahmen einer Mehrländer-Kooperation möglich gewesen. Gemeinsam mit dreizehn Bundesländern konnte eine länderübergreifende Online-Antragsplattform aufgebaut werden. „Für die technische Umsetzung und Antragsbearbeitung möchte ich insbesondere Hamburg danken“, so die Staatssekretärin.

Die Härtefallhilfe richtete sich an Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung der Energiekosten gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern hinnehmen mussten. Erstattet wurden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag des jeweiligen Energieträgers.

Von den insgesamt 14.861 Anträgen bezogen sich 13.521 Anträge auf Heizöl mit einem Antragsvolumen von 4.963.271,23 Euro, gefolgt von Holzpellets (1.026 Anträge/ 743.861,43 Euro), Flüssiggas (221 Anträge/ 89.615,09 Euro), Scheitholz (57 Anträge/ 21.128,30 Euro), Holzbriketts (27 Anträge/ 11.796,18 Euro), Holzhackschnitzel (4 Anträge/ 5.726,48 Euro) und Kohle/ Koks (5 Anträge/ 3.244,44 Euro).

Da noch nicht alle Papieranträge abschließend bearbeitet werden konnten, werden sich die Zahlen gegebenenfalls noch etwas verändern.

Hintergrund:
In Schleswig-Holstein nutzen etwa 200.000 Privathaushalte nicht-leitungsgebundene Energieträger.

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