Lauenburg (LOZ). Am Mittwoch steht die nächste Sitzung des Ausschusses für Gesundheitswesen, Sicherheit und Tourismus an. Auf der Tagesordnung steht zum wiederholten Mal auf Betreiben der SPD-Fraktion die Verabschiedung einer neuen Katzenschutzverordnung. Die neue Satzung soll nun vorsehen:
Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochips bzw. der Tätowierung kennzeichnen zu lassen und zu registrieren.
Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips/der Tätowierung der Name und die Anschrift des Halters in eines der kostenfrei zur Verfügung stehenden Haustierregister eingetragen wird.
Das gilt auch für diejenigen, die freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellen. Der Stadt Lauenburg ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und Registrierung vorzulegen. Eine Ausnahme ist für Rassekatzenzüchter auf Nachweis und im begründeten Einzelfall vorgesehen.
Im Prinzip bedeutet das eine Kastrationspflicht für alle Katzen in Lauenburg. Andreas Schlüter, Bürgerliches Ausschussmitglied für die Grünen: „Eine artgerechte Haltung von Katzen bedeutet, dass diesen auch die Möglichkeit gegeben wird, sich vor die Tür zu begeben und sich z.B. im eigenen Garten frei zu bewegen. Das erfordert dann zukünftig die vorherige Kastration.“ Wer sich nicht an die Vorgaben der neuen Verordnung hält, riskiert ein Bußgeld von 5 bis zu 1.000 Euro.
Begründet wird die Notwendigkeit der neuen Katzenschutzverordnung mit dem Erfordernis der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Thorsten Pollfuß, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Lauenburg: „Die herangezogene rechtliche Grundlage für die neue Katzenschutzverordnung ist abstrus. Letztlich bedeutet das, dass im Moment durch unkastrierte, freilaufende Katzen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Das muss man uns einmal erklären. Da wird mit Kanonen auf Katzen geschossen.“
„In letzter Zeit sind nach Wahrnehmung vieler deutlich weniger streunende Katzen zu sehen. Die Anzahl der Katzen, die ins Tierheim nach Geesthacht gebracht werden, ist auch sehr überschaubar. Das rechtfertigt mit Sicherheit nicht einen solch drastischen Eingriff. Man sollte es bei der aktuellen, noch nicht einmal drei Jahre alten Schutzverordnung belassen und deren Auswirkung erst einmal langfristig beobachten. Diese bestimmt eine Kennzeichnungspflicht und sieht bei streunenden Katzen, bei denen kein Halter ermittelt werden kann, eine Möglichkeit der Kastration im Auftrag der Stadt vor.