Nach acht ausgeschlagenen Verhandlungsterminen: Fünf Tage Warnstreiks im ÖPNV

Foto: hfr
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Kiel (LOZ). Wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) mitteilt, hat der Omnibusverband Nord (OVN) acht vorgeschlagene Verhandlungstermine abgelehnt und lediglich den von ihnen vorgeschlagenen Verhandlungstermin am 10. Oktober bestätigt.

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Als Reaktion auf diese Verzögerungstaktik hat die Tarifkommission entschieden, den Warnstreik auf fünf Tage auszuweiten und zu einer offenen Mitgliederversammlung am Verhandlungsort aufzurufen.

Der Warnstreik wird am kommenden Montag (10.10.) mit Dienstbeginn starten und bis zum Freitag (14.10.) zum jeweiligen Schichtende andauern.

„Wir haben den Arbeitgebern acht Verhandlungstermine seit der letzten Verhandlungsrunde angeboten, die alle abgelehnt wurden. Ganz offensichtlich versuchen die Arbeitgeber, auf Zeit spielen und die Nutzer des OVN zum unbeteiligten Spielball zu machen. Das ist inakzeptabel“, so Sascha Bähring, Verhandlungsführer von ver.di Nord.

„Wir haben bewusst entschieden, die Ferienzeit für diesen Warnstreik zu wählen, um die Schülerverkehre nicht zu treffen. Für die Zukunft können wir dies aber nicht mehr ausschließen. Die Arbeitgeber haben jetzt am Montag die Chance, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen und deutliche Signale zu senden. Wir werden am Montag mit unseren Mitgliedern beraten, wie das Verhalten der Arbeitgeber zu werten ist“, so Bähring weiter.

Der Warnstreik wird weite Teile des gesamten Bundeslandes betreffen. Sollte es bei den Tarifverhandlungen am Montag zu einem Ergebnis kommen, werden die Warnstreiks beendet.

Die Tarifverhandlungen werden am Montag um 10 Uhr im „Kieler Veranstaltungszentrum“ Faluner Weg 2 (Sparkassenakademie) fortgesetzt. Um 12.30 Uhr hat ver.di Nord die Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung an den Verhandlungsort eingeladen. Hierzu werden Busfahrer aus dem gesamten Land erwartet.

ver.di fordert eine Erhöhung von 1,95 Euro pro Stunde bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten, weitere 1,95 Euro mehr für Werkstattmitarbeiter sowie die Übernahme des Jahresbeitrages der GUV/FAKULTA – einer Solidarkasse der Arbeitnehmerschaft.

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