Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg: Kreis setzt Landeserlass um - neue Absonderungsregelungen

Foto: hfr
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(LOZ). Das Land hat seinen Erlass über die Anordnung zur Absonderung angepasst. Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat die Änderungen am Mittwoch in Form seiner 87. Allgemeinverfügung zu SARS-CoV-2 umgesetzt. Sie gilt bereits ab Donnerstag, 3. Februar.

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Mit der neuen Allgemeinverfügung des Kreises wird eine neue Phase in der Pandemiebekämpfung eingeleitet. Gekennzeichnet ist diese Phase der Folgenminderung durch

  • Meldedaten, die das tatsächliche Infektionsgeschehen der Ausbreitung von SarsCoV2 nicht mehr wiederspiegeln,
  • eine Ausbreitungsdynamik, die durch Maßnahmen kaum noch zu beeinflussen ist und
  • Infektionen auch bei Geimpften und Geboosterten mit milden Krankheitsverläufen.

Wichtige Schutz-Ziele in dieser Phase sind die Vermeidung schwerer Krankheitsverläufe, die Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems und der Schutz besonders vulnerablen Gruppen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Eine Quarantäneverpflichtung für enge Kontaktpersonen besteht künftig nur noch für Kontaktpersonen im eigenen Haushalt, wenn diese weder geboostert, geimpft und genesen, frisch vollständig geimpft (max. 90 Tage nach der 2. Impfung) oder frisch genesen (max. 90 Tage nach dem positiven Testergebnis) sind. Für enge Kontaktpersonen, die nicht in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Indexfall leben, besteht künftig unabhängig vom Impfstatus keine Quarantäneverpflichtung mehr, außer das Gesundheitsamt ordnet im Einzelfall aufgrund einer besonderen Gefährdungslage eine Quarantäne an.
  • PCR-Testungen sind außer bei medizinischem und pflegerischem Personal künftig nicht mehr nötig. Bei Vorliegen eines positiven Selbst- oder Schnelltests ist das Ergebnis in einem Testzentrum oder durch eine Arztpraxis mittels (zweitem) Schnelltest bestätigen zu lassen. Fällt auch der zweite Schnelltest positiv aus, gilt dies künftig als bestätigter SARS-CoV-2-Befund. Der positive Schnelltest löst damit unmittelbar eine Absonderungsverpflichtung aus.

Im Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege ergeben sich durch die neue Allgemeinverfügung folgende wichtige Änderungen:

  • Kinder von infizierten Elternteilen gelten als enge Kontaktpersonen und müssen entsprechend der allgemeinen Regelungen als Angehörige desselben Haushalts in Quarantäne. Die Ausnahmeregelungen nach Impf- und Genesenenstatus, sofern vorhanden, gelten auch für Kitakinder.
  • Infizierte Kinder werden für mindestens sieben Tage abgesondert, während nicht-infizierte Kinder derselben Gruppe nicht in Quarantäne müssen und somit grundsätzlich weiterbetreut werden dürfen.
  • Das Gesundheitsamt kann bezogen auf eine einzelne Einrichtung und im Austausch mit der Kita oder Kindertagespflegeperson etwas Abweichendes entscheiden und anordnen, z.B. bei einer Häufung von Infektionen in der Kita. 

Kurznachrichten aus der Region


Sprechstunden der Behindertenbeauftragten
Die nächsten Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal finden an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 25. April, von 14 bis 15.30 Uhr im Rathaus in Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16.
Montag, 6. Mai, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg. Dort ist sie auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.


Wentorfer Demo für Demokratie und Menschlichkeit
Unter dem Motto „Wentorf zeigt Gesicht“ findet am Sonntag, 28. April, um 15 eine Kundgebung auf dem Platz vor dem Rathaus statt. Eine Arbeitsgruppe aus allen Wentorfer Parteien hat ein breites gesellschaftliches Bündnis organisiert, das sich in die große Bewegung zur Verteidigung von Demokratie und Menschlichkeit einreiht. Das Format soll eine Kundgebung mit kulturellem Programm sein. Die Poetry Slam AG vom Gymnasium kommt mit einem Mini-Poetry-Slam. Es gibt Musik und Redebeiträge u.a. von der Bürgermeisterin Kathrin Schöning und Pastor Klein von der evangelischen Gemeinde. Die Veranstalter rufen zu friedlicher Teilnahme auf und freuen sich auf eine positive Stimmung bei hoffentlich schönem Frühlingswetter.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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