Anwohner werden an Reinigungspflicht erinnert

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Geesthacht (LOZ). Die Temperaturen sinken, der Wind frischt auf: Der Herbst hält Einzug und mit ihm steigt wie jedes Jahr die Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer. Denn wenn sich Blätter und Früchte von den Bäumen lösen und auf feuchte Böden fallen, kann das zu einer rutschigen Mischung werden. Im Winter können dann Schnee- und Eisglätte hinzukommen.

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Angesichts dieser Aussichten erinnert der Fachdienst Öffentliche Sicherheit der Stadtverwaltung Geesthacht an die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Geesthacht. Diese sieht für Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer Reinigungsverpflichtungen und Winterdienst vor, die hier auszugsweise noch einmal wiedergegeben sind. „Seitens der Anliegerinnen und Anlieger ist hierbei insbesondere auch auf die Beseitigung von auftretender Rutschgefahr durch auf dem Gehweg liegendes nasses Laub sowie Eisglätte sowie durch überfrierende Nässe) wegen der hiermit verbundenen besonderen Gefahren zu achten“, betont der Fachdienst Öffentliche Sicherheit.

Es gelten folgende Verpflichtungen:

  • Die Reinigungspflicht ist in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern dieser Grundstücke auferlegt und umfasst u.a. die Gehwege bzw. die kombinierten Geh- u. Radwege. Diese hat außerhalb der Frostperiode mit entstehender Schnee- u. Eisglätte grundsätzlich einmal in zwei Wochen zu erfolgen. Unter diese allgemeine Reinigungsverpflichtung fällt auch die Beseitigung von Abfällen und Laub im Bereich der zu reinigenden Flächen. Der hierbei anfallende Kehricht ist von dem Reinigungspflichtigen selbst zu beseitigen und darf ausdrücklich nicht auf der Straße (Fahrbahn, Gehweg etc.) abgelagert werden. Art und Umfang der vorzunehmenden Reinigung richten sich im Übrigen nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, d.h. bei akutem Laubfall ist erforderlichenfalls in kürzeren Abständen eine Reinigung vorzunehmen.
  • Die Reinigungsverpflichtung besteht für öffentliche Gehwege sowie für die selbstständigen Fußwege (Verbindungswege/ Treppenanlagen) ganz egal, ob diese an der Vorder- bzw. Hinterfront oder den Seitenfronten an ein Grundstück angrenzen. Ist in einer Straße ein Gehweg nicht vorhanden (z.B. in der so genannten Spielstraße), so gilt hinsichtlich des Winterdienstes ein am Fahrbahnrand auf jeder Straßenseite anzulegender Streifen von mindestens 1,00 m Breite als Gehweg.
  • Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person mit der Reinigung zu beauftragen. Wichtig ist jedoch hierbei, dass der Grundstückseigentümer, welcher die Erfüllung seiner Reinigungsverpflichtung einem Dritten übertragen hat, trotz dieser Übertragung nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung gegenüber der Stadt Geesthacht nach wie vor alleinig verantwortlich bleibt.
  • Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen, wenn notwendig wiederholt, zu streuen. Es sind zugelassen: Sand, Asche, Sägemehl oder andere geeigne­te Stoffe. Tausalze und tausalzhaltige Mittel sind grundsätzlich nicht zulässig. Eine Verwendung von Tausalz oder tausalzhaltigen Mitteln ist nur bei einer akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit (z.B. so genanntes Blitzeis) ausnahmsweise zulässig. Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist werktags bis 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. In der Zeit von 8.00 Uhr werktags bzw. 9.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen bis 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist so oft wie erforderlich unverzüglich zu besei­tigen. Dies gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.
  • Für die Beseitigung von Schnee gelten die gleichen Zeiten für die Beseitigung wie bei Glatteis mit der Einschränkung, dass Schnee unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen ist.
  • Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Auf den mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen ist nur Glätte zu beseitigen. Jedoch sind Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehflächen zu entfernen.
  • Schnee und Eis sind möglichst auf dem anliegenden Grundstück abzulagern. Wo dieses nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehwegs oder einem Seitenstreifen oder auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden: vor Überwegen, an Einmündungen, Kreuzungen und vor Bushaltestellen darf der Schnee nicht am Fahrbahnrand gelagert werden. Von anliegenden Grundstücken darf der Schnee nicht auf die Straße geschafft werden.

Wenn Anliegende dieser Reinigungsverpflichtung nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind, müssen mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen - die örtliche Straßenreinigungssatzung sieht eine Geldbuße von bis zu 511 Euro vor.

„Darüber hinaus setzen sich Anliegende, welche ihrer Reinigungsverpflichtung nicht oder unzureichend nachkommen, dem Risiko aus, bei Auftreten eines Personenschadens (z.B. Sturz eines Fußgängers) haftungsrechtlich persönlich in Anspruch genommen zu werden, da die eigene Privathaftpflichtversicherung bei einem groben Verschulden vermutlich eine Schadensregulierung ablehnen wird“, informiert der Fachdienst Öffentliche Sicherheit.

Ausführliche Informationen zur Straßenreinigung sind auch unter www.geesthacht.de bei der Anwahl „Rathaus“ unter der Rubrik „Dienstleistungen von A-Z“ bei Eingabe des Suchbegriff „Straßenreinigung“ verfügbar.

Kurznachrichten Geesthacht


Theateraufführungen "The Schuh must go on" werden verschoben
Die im Programmheft des 100-jährigen Stadtjubiläums für 25. und 26. Mai angekündigten Theateraufführungen "The Schuh must go on - Geschichten aus dem Schuhladen“ müssen verschoben werden. Grund dafür sind Bauarbeiten und fehlende Parkplätze beim OberstadtTreff. Die Volkshochschule und der OberstadtTreff versuchen im Herbst zwei Nachholtermine anzubieten. Genaue Daten stehen aber noch nicht fest.


Preisskat und Tanztee bei der AWO Geesthacht
Am Mittwoch, 15. Mai, findet ab 14 Uhr im AWO-Treff Keil 11 der nächste Preisskat in diesem Jahr statt. Wie immer sorgen die Helferinnen für eine nette Atmosphäre mit Kaffee und Kuchen. Der Treff ist ab 13.30 geöffnet. Das Startgeld beträgt 5 Euro. Gäste sind herzlich willkommen.
Eine weitere Veranstaltung findet mit dem Tanztee am 19. Mai um 15 Uhr statt. Einlass ist ab 14.30 Uhr. Alle Gäste werden vom DJ Achim eingeladen das Tanzbein zu schwingen. Angeboten werden etwa frischgebackener Kuchen mit Kaffee oder Tee. Der Eintritt beträgt 6 Euro pro Person. Alle Interessierten sind eingeladen. Der Tanztee findet diesmal im Forsthaus Glüsing, Berliner Straße 7 in Schnackenbek statt.


Baustelle Steinstraße
Freie Fahrt an der Geesthachter Steinstraße: Die halbseitige Sperrung der Fahrbahn, die im Bereich der Hausnummern 73 bis 85 für den Bau neuer Parkbuchten nötig war, wird am Dienstag, 16. April, aufgehoben. Nutzende des Gehweges werden sich noch bis voraussichtlich 15. Mai mit Einschränkungen arrangieren müssen. Dieser bleibt gesperrt, damit die Zuwegungen zu den Hauseingängen hergestellt werden können.


Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


Die VHS Geesthacht informiert

3D Druck für Kinder/Jugendliche (Ferienkurs)
Florian Paetzel, Kommunikationsdesigner
Entdecke die aufregende Welt der 3D-Technologie! In diesem Kurs tauchen wir in die Grundlagen des 3D-Drucks ein und lernen, wie man eigene faszinierende 3D-Modelle erstellt. Gemeinsam werden wir ein spannendes Projekt gestalten und es für den 3D-Druck optimieren. Dabei werden die Teilnehmer nicht nur mit verschiedenen Werkstoffen vertraut gemacht, die im 3D-Druck verwendet werden können, sondern auch deren Stärken und Schwächen verstehen lernen. Wir werfen außerdem einen Blick auf verschiedene Typen von 3D-Druckern und ergründen, welcher Drucker am besten zu den individuellen Anforderungen passt. Des Weiteren erforschen wir, wie man Vorlagen aus dem Internet verwendet, um aufregende 3D-Objekte zu kreieren. Materialkosten von ca. 2 € sind direkt beim Dozenten zu entrichten. Termine: Do., 04.04.24, 10:00 - 15:00 Uhr, Fr., 05.04.24, 10:00 - 15:00 Uhr. Die Kursgebühr beträgt 79,70 €.

Youtube und Snapchat für Kinder ab 12 Jahren (Ferienkurs)
Florian Paetzel, Kommunikationsdesigner
Wer mit Youtube und Snapchat erfolgreich sein möchte, hat viele Aufgaben: von der Konzeptionierung des Kanals über das Skripten, Produzieren und Schneiden von Videos bis hin zur Verbreitung bzw. dem Aufbau von Reichweite mittels Social Media. Wir erstellen hier ein Konzept für einen Youtube-Kanal oder Snapchat, drehen ein Video und schneiden dieses. Bitte Smartphone, Ladegerät und Kamera (falls vorhanden) mitbringen. Termine: Do., 11.04.24, 10:00 - 14:00 Uhr, Fr., 12.04.24, 10:00 - 14:00 Uhr. Die Kursgebühr beträgt 69,40 €.

 


Interessierte wenden sich Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 11.30 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr an die Volkshochschule Geesthacht, die auch unter 04152/4622 sowie info@vhs-geesthacht.de erreichbar ist. Weitere Informationen sind zudem auf der Homepage unter www.vhs-geesthacht.de abrufbar, dort ist auch eine Onlineanmeldung möglich.

Text: VHS Geesthacht

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