Regeländerung bei Klassenfahrten: „Das Land spart zu Lasten der Eltern“

Martin Habersaat kritisiert die neue Regelung bei Klassenfahrten. Foto: Jan C. Schultchen
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Kiel (LOZ). In Zeiten steigender Preise hat die Landesregierung das Budget für Klassenfahrten gekürzt. Gleichzeitig wird mit einer bisherigen Regel gebrochen, was Martin Habersaat, den bildungspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion aus Reinbek, besonders ärgert:

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„Bisher war nicht erlaubt, die Kosten, die für Lehrkräfte entstehen, auf die Eltern umzulegen. Um Landesgeld zu sparen, wurde dieses Verbot aufgehoben und werden nun Eltern landesweit vor die Wahl gestellt, die Kosten für die Landesbediensteten zu übernehmen.“ Andernfalls könnten Reisen nicht stattfinden, die nach den Corona-Jahren pädagogisch aber besonders wichtig seien.

Die Schulen entscheiden eigenständig über die Anzahl, Dauer, Ausgestaltung und den Kostenrahmen von Klassenfahrten. Für die Kosten, die den Lehrkräften entstehen, galten bislang drei Regeln: Erstens: Die Lehrkraft soll die entstehenden Kosten nicht selbst zahlen. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt schon die Anfrage, auf Kostenerstattung zu verzichten, die Lehrkraft unzulässig unter Druck. Zweitens: Eine Übernahme der Kosten für Lehrkräfte durch die Erhebung einer direkt von den Eltern zu leistenden „Umlage“ ist nicht zulässig. Drittens: Daraus ergab sich, dass das Land den Lehrkräften die Kosten für Klassenfahrten, die ja zum Schulalltag gehören sollen, erstatten muss.

Habersaat: „Das Budget des Landes wurde gesenkt. Die zweite Regel wurde aufgehoben, stattdessen werden jetzt Eltern unter Druck gesetzt, die Kosten für die Lehrkräfte mitzutragen. Wie peinlich ist das denn? Für Lehrkräfte im Beamten- oder Angestelltenverhältnis zählt die Leitung von schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sowie die Teilnahme daran zu den pädagogischen Aufgaben und den dienstlichen Pflichten. Zu den Pflichten des Dienstherrn gehört es, für die entstehenden Kosten aufzukommen.“

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