Was bedeutet eigentlich die Kreuzesinschrift I.N.R.I.?

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Die geschichtliche und juristische Bedeutung der Kreuzesinschrift

 

von Lothar Obst, Mölln

In jeder christlichen Kirche finden wir ein Kreuz. Häufig lesen wir dabei auf einer Tafel die Inschrift I.N.R.I., angebracht über dem Kopf Jesu. Was bedeutet diese Abkürzung und vor allem welche geschichtliche und juristische Bedeutung hat sie im Zusammenhang mit seiner Kreuzigung, die wir am Karfreitag begehen. Jesus von Nazareth wurde von dem römischen Präfekten Pontius Pilatus, der für Judäa zuständig war und dem Statthalter von Syrien in Antiochia unterstand, nach römischem Recht – und nicht nach jüdischem Recht – verurteilt. Und dieses römische Recht kannte schon vor 2000 Jahren für jeden Prozess genau festgelegte Verfahrensgrundsätze, die wir in der Passionsgeschichte der vier Evangelisten historisch absolut korrekt widergegeben finden und die auch Eingang in unser Strafrecht gefunden haben.

Titulus

Nach dem von Kaiser Augustus erlassenen Majestätsgesetz (lex Julia de maistate) war es im Römischen Reich verboten, ohne Genehmigung des Kaisers einen Königstitel zu führen. Daher waren auch die Söhne Herodes des Großen, nämlich Herodes Antipas, Archelaos und Philippus lediglich Landesfürsten, nicht aber Könige bzw. Teil-Könige. Nach der Verbannung des Archelaos legte die römische Statthalterschaft in Judäa, Samaria und Idumäa auf die Einhaltung des Augustaeischen Gesetzes besonderen Wert. Verstöße dagegen galten als Aufruhr, Angriff auf den Kaiser (Hochverrat) und wurden unter Kaiser Tiberius mit dem Tode durch Kreuzigung bestraft. Die Kreuzigung war die Hinrichtungsart für Aufrührer. Mehrfache Beispiele dafür sind uns auch in der zeitgenössischen römischen Geschichtsschreibung bei Sueton und Cassius Dio bekannt. Beide Historiker berichten, dass im Kreuztitel die Straftat des Hochverrates als Schuldgrund für die Hinrichtung benannt wird. So hängt man den Gekreuzigten eine Tafel um, auf der dieser Schuldgrund genau beschrieben wird. Die öffentliche Bekanntmachung des Schuldgrundes für die Kreuzigung ist ein solcher verpflichtender Verfahrensgrundsatz im römischen Strafrecht. Deshalb werden auch heute noch die Urteile in Strafprozessen öffentlich verlesen.

Daher kann man dem in allen vier kanonischen Evangelien beschriebenen Titulus (Iesus Nazarenus Rex Iudaeorum, INRI, = Jesus von Nazareth, der König der Juden) eindeutige Historizität zubilligen (vgl. Mt 27, 37; Mk 15, 26; Lk 23, 38 und Joh 19, 19 – 22). Matthäus und Markus erwähnen sogar explizit den Inhalt dieser Bestimmung des römischen Strafrechts. Matthäus, von Beruf Zöllner, damit des Schreibens, Lesens und Rechnens mächtig und durchweg vertraut mit den römischen Gesetzen, schreibt „… und oben zu seinen Häupten setzten sie die Ursache seines Todes …“ (Mt 27, 37). Markus wird noch deutlicher: „Und es war oben über ihm geschrieben, was man ihm schuld gab, nämlich: Der König der Juden“ (Mk 15, 26).

Der Titulus crucis ist also juristisch zu verstehen und leitet sich aus dem römischen Recht ab. Dies zeigt wiederum, wie detailgetreu die Kanonischen Evangelien auch historische Fakten berichten und in welchem Umfang ihnen daher auch eine hohe Glaubwürdigkeit zukommt.

Die Jesus vor Pilatus als ein „Feind des Kaisers“ denunzierenden Sadduzäer und Schriftgelehrten wussten als Angehörige der Tempelaristokratie sehr wohl um die römischen Gesetze, insbesondere von der Androhung der Todesstrafe bei Aufruhr und Hochverrat gegen den Kaiser. Dagegen war der Messiasanspruch auch unter jüdischen Gesichtspunkten nicht todeswürdig. Gleichwohl war nach jüdischer Vorstellung der erwartete Messias aber ein endzeitlicher König, ein „neuer König David“, nicht jedoch religiös ein „Sohn Gottes“ (Joh 10,33). Pontius Pilatus, der aus seiner römischen Vorstellungswelt heraus mit den religiösen Diskussionen und Differenzen zwischen Sadduzäern, Pharisäern und Essenern nichts anfangen konnte, hätte Jesus also auch nicht mit einer religiösen Begründung zum Tode verurteilen können. Für ihn als Römer galten das römische Recht, die Treue zum Kaiser und damit die Staatsraison.

Plausibel erscheint diese Abfolge insbesondere unter Berücksichtigung der vorangegangenen Tempelreinigung, die uns am Palmsonntag begegnet (s. Mt 21, 12; Mk 11, 15; Lk 19, 45 – 48 und Joh 2, 13 – 16). Sie ist der letzte Anlass – wenn auch nicht die eigentliche Ursache (Joh 19,7) – der Anklage Jesu durch die jüdische Priesteraristokratie. Denn damit wurde ihre unmittelbare wirtschaftliche Basis aus dem Tempeldienst angegriffen, nämlich der Zwangsumtausch der römischen Umlaufmünzen in die tyrische Doppeldrachme mit erhöhtem Silbergehalt, der Kauf der Opfertiere nur gegen diese Tempelwährung, vertragliche Absicherung mit Zuchtbetrieben für die Belieferung des Tempels mit kultisch reinen Tieren usw. Die jüdische Aristokratie war eng mit dem Tempelkult verbunden, und zwar sowohl ideell als auch materiell. Es handelte sich um einen strukturell kommerzialisierten Tempeldienst, an dem gerade die Sadduzäer (als erklärte Gegner Jesu) verdienten, und die sich jetzt von Jesus angegriffen und provoziert fühlten. So griffen sie zur Denunziation Jesu vor dem römischen Präfekten und klagten ihn an, ein „Feind des Kaisers“ zu sein, ein irdischer König also in Konkurrenz zum römischen Kaiser.

Der Vorwurf des Aufruhrs und des Hochverrates war damit in der Welt – und Pilatus, dem zum Passahfest mit seinen zahlreichen Pilgern in der überfüllten Stadt Jerusalem nichts wichtiger war als Ruhe und Ordnung, griff ihn auf und sprach das Todesurteil, begründet mit dem Verstoß gegen römisches Recht: „Der König der Juden“. Der jüdische Hohepriester bzw. der Sanhedrin besaßen für diesen Fall überhaupt keine Blutgerichtsbarkeit, hätten Jesus also rechtlich gar nicht zum Tode verurteilen können. Die historische Bibelforschung geht übereinstimmend davon aus, dass Jesus von Nazareth am 14. Nissan 33 oder noch wahrscheinlicher am 15. Nissan 30 nachmittags gegen 15 Uhr (= 9. Stunde) am Kreuz von Golgatha nördlich vor den Toren von Jerusalem am Kreuz verstarb.

Kurznachrichten aus der Region


Beistandschaften und Wirtschaftliche Jugendhilfe der Kreisverwaltung nur eingeschränkt erreichbar
Aufgrund interner Umzüge einzelner Fachgebiete der Kreisverwaltung sind die Fachgebiete Beistandschaften sowie Wirtschaftliche Jugendhilfe am Dienstag, 30. Mai und Mittwoche, 31. Mai nur sehr eingeschränkt erreichbar. An beiden Tagen können Beratungen zum Kindesunterhalt sowie Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen und der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht angeboten werden. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe steht ebenfalls nicht zur Verfügung. Wer dringend Unterlagen oder entsprechende Beratung der genannten Fachgebiete benötigt sollte daher noch vor dem anstehenden Pfingstwochenende mit den Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung Kontakt aufnehmen.


Sprechstunden der Behindertenbeauftragten
Die nächste Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal am Donnerstag, 25. Mai, in Wentorf bei Hamburg fällt aus persönlichen Gründen aus. Am Montag, 5. Juni, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg wird der stellvertretende Kreisbehindertenbeauftragte, Siegfried Betge, die Sprechstunde leiten. Dort ist er auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.


Tarnow-Programm in Boizenburg
Unter dem Motto „Müsst di nich argern!“ findet am 1. Juni um 18.30 Uhr im „Elbeclub“ ein vergnüglicher Abend rund um den niederdeutschen Dichter Rudolf Tarnow statt. Moderatorin Regine Lüdemann, Erzähler Wolfgang Kniep und Sängerin Anke Gohsmann präsentieren schnurrige Geschichten, Reimschwänke sowie Lieder und nehmen die Zuschauer mit auf eine plattdeutsche Reise zwischen Besinnen und herzlichem Lachen. Der Eintritt ist frei (die Künstler arbeiten für „Hutgage“), tel. Platzreservierung bei der Stadtinformation wird empfohlen: 038847-335354 (werktags 10-16 Uhr). Während der Pause stehen Imbiss und Getränke bereit.


Verkehrsbehinderungen
In den kommenden Tagen beginnen die Arbeiten zur Sanierung der Risse in den Radwegen an der K 8 und an der K 15 zwischen Talkau und Groß Schretstaken sowie zwischen Talkau und Tramm. Die Arbeiten werden unter halbseitiger, kurzer Sperrung der Kreisstraßen, welche mit einer Lichtsignalanlage und einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abgesichert werden, durchgeführt. Mit größeren Verkehrsbehinderungen ist aufgrund der nur halbseitigen Sperrungen nicht zu rechnen. Der Kreis bittet um Verständnis für die auszuführenden Arbeiten. Die Sanierung der Radwege soll bis zum 30. Juni abgeschlossen sein.


Lauenburgische Heimat 215
Das neue Heft der Lauenburgischen Heimat ist erschienen. Es ist in den bekannten Buchhandlungen und bei den Bezirksgruppen erhältlich. Über das Kirchenpatronat im Herzogtum Lauenburg berichtet Detlev Werner von Bülow. Die Historikerin Franziska Hormuth beschreibt das dynastische Handeln der Herzöge von Sachsen-Lauenburg, während Prof. Oliver Auge sich genauer mit dem Wirken Herzog Erich V. von Sachsen-Lauenburg und dem "vergeigten " Erbe Sachsen-Wittenburg auseinandersetzt. Weitere Themen sind die soziale Lage der unterbäuerlichen Schichten im Herzogtum um 1848 (Hansjörg Zimmermann), der Gedenkstein für Otto von Bismarck und das Grab Georg von Schönerers in Aumühle (Ulrich Lappenküper), Walter Rückteschells Spuren in Aumühle und Wohltorf (Lothar Neinass) sowie ein Bericht über die Restaurierung der Orgel in der Möllner St. Nicolai-Kirche (Hartmut Ledeboer).


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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