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Mölln (LOZ). Nach der Wahl der Stadtvertretung ist in diesem Jahr auch die Neuwahl des ehrenamtlich tätigen Seniorenbeirates der Stadt Mölln erforderlich. Dieser vertritt die besonderen Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner nach Vollendendung des 60. Lebensjahres. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Beratung und Information von älteren Menschen sowie die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen für die städtischen Gremien und die Stadtverwaltung in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen.

Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 5 und bis zu maximal 10 Mitgliedern und wird für die jeweilige Wahlzeit der Stadtvertretung von dieser aus der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, aktuell für die Wahlperiode von 2023 bis 2028. Aus seiner Mitte wählt der Seniorenbeirat einen Vorstand, der mindestens sechs Mal im Jahr zusammentritt.

Voraussetzung für eine Kandidatur ist die Vollendung des 60. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Wahl, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Mölln gemeldet zu sein und im Übrigen die Wählbarkeit nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) zu besitzen.

Interessierte werden gebeten, sich bei der Stadtverwaltung Mölln, Frau Schaefer-Markos, bis spätestens 4. August zu melden (Tel. 04542 803154 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Eine Kurzbiographie und eine Begründung über das Interesse an der Mitwirkung im Seniorenbeirat sollte beigefügt werden.

Nähere Angaben über die Aufgaben und Zusammensetzung des Seniorenbeirates können Interessierte der entsprechenden „Richtlinie der Stadt Mölln über die Bildung eines Seniorenbeirates“ entnehmen. Diese sind im Internet unter: www.moelln.de / Bürgerservice & Politik / Stadthaus Online / Ortsrecht / Soziales/Ehrenamt zu finden. Ausführlich informiert der Seniorenbeirat in einem als Broschüre erstellten „Seniorenwegweiser“. Dieser ist kostenlos im Stadthaus, Wasserkrüger Weg 16, zu erhalten.

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