Unter Berücksichtigung örtlicher Schutzvorschriften: Abnahme von Bäumen bis Ende Februar erlaubt

Foto: Gemeinde Büchen
Pin It

 

Büchen (LOZ). In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar des Folgejahres ist die Abnahme von Bäumen gestattet und das Verbot aus § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetztes gilt nicht.

Unabhängig davon sind aber örtliche Schutzvorschriften zu beachten. Die Gemeinde Büchen hat am 1. Dezember 2020 eine Baumschutzsatzung beschlossen. Aus dieser ergibt sich, dass Bäume ab einem Stammumfang von 150 cm, unabhängig ob diese auf öffentlichen oder privaten Flächen stehen, geschützt sind. Ebenfalls können mehrstämmige Bäume mit einem geringeren Stammumfang geschützt sein. Für die Abnahme solcher Bäume wäre eine Genehmigung bei der Gemeinde Büchen zu beantragen.

Darüber hinaus muss für Bäume, die einen Stammumfang von 200 cm (gemessen auf 1 m Höhe) aufweisen, eine Abnahmegenehmigung beim Fachdienst Kreisforsten des Kreises Herzogtum Lauenburg beantragt werden.

Bürger sollen sich also vor der Abnahme von Bäumen immer informieren, ob ggf. eine Genehmigung erforderliche sein kann. Die Baumschutzsatzung der Gemeinde Büchen ist im Internet unter www.amt-buechen.eu einsehbar.

Kurznachrichten Büchen


Bürgermeister lädt zum Seniorennachmittag ein
Der Bürgermeister der Gemeinde Witzeeze lädt zum Seniorennachmittag ein. Am Dienstag, 14. Mai, treffen sich um 15 Uhr Interessierte im Regionalen Kulturzentrum (KUZ) in der Dorfstraße 16 in Witzeeze. Wolfgang Kroh freut sich, immer am zweiten Dienstag eines Monats bei Kaffee und Kuchen einfach nur zu Klönen oder gemeinsam unterschiedliche Spiele wie Mensch ärgere Dich nicht, Kniffel, Doppelkopf, Rommé, Alle nach rechts oder andere Spiele zu spielen.


Western- und Oldtimertreff
Am Sonnabend, 4. Mai, findet in Fitzen der Western- und Oldtimertreff statt. Der Eintritt beträgt 5 Euro. Weitere Infos unter https://fullpullfitzen.de/


Unterstützen Sie mit einer freiwilligen Spende den Journalismus vor Ort, der ohne Konzernvorgaben aus der Region für die Region berichtet. Mit der Spende helfen Sie uns, Sie weiterhin kostenlos mit Nachrichten zu versorgen. Der freiwillige Betrag ist ab einem Euro in ganzen Eurobeträgen frei wählbar. Eine Spendenquittung kann leider nicht ausgestellt werden. Für die Spende ist ein PayPal-Konto notwendig. Vielen Dank! Ihre LOZ-News

Betrag
 EUR
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.