- Lesezeit: 2 Minuten
(LOZ). Am 8. Mai wählen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner einen neuen Landtag – einige von ihnen zum ersten Mal. Denn nur wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, darf auf dem Stimmzettel Kreuze machen. Und noch eine weitere Möglichkeit, sich an der Wahl zu beteiligen, steht den jungen Leuten mit dem 16. Geburtstag frei: Sie können sich als Wahlhelferin und Wahlhelfer engagieren.