Offener Brief Fortschreibung Klimaschutzkonzept Geesthacht

Foto: hfr
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Antwort auf den offenen Brief der Grünen an Bürgermeister Olaf Schulze

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem o.g. offenen Brief vom 11.04.2023 (wir berichteten) möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

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Wie Sie der täglichen Berichterstattung zum Thema Klimaschutz in den Medien entnehmen können, ist gerade in den vergangenen Jahren auf diesem Gebiet eine enorme Dynamik entstanden, so dass die Klimaschutzziele weltweit angepasst wurden. Gerade in den vergangenen zwei Jahren sind viele neue Gesetze auf Bundes- und Landesebene beschlossen worden, an deren Umsetzung wir als Kommunen arbeiten. Dies hat auch Auswirkungen auf das Geesthachter Klimaschutzkonzept (KSK).

Sie fragen bereits in der Überschrift, wann eine Fortschreibung des KSK kommt. Eine Fortschreibung baut auf bereits erfolgreich initiierten und umgesetzten Maßnahmen auf und entwickelt zielgerichtet Maßnahmen weiter, um den Weg für zukünftige Aktivitäten auf dem Gebiet des Klimaschutzes und der Treibhausgasemission zu bereiten.

Im Rahmen der Fortschreibung musste zunächst einmal eine Überprüfung erfolgen, wie der jeweilige Bearbeitungsstand ist, welche Maßnahmen erledigt, in Bearbeitung oder auch gar nicht weiterverfolgt werden und welche weiterverfolgt, ggf. angepasst werden sollen und welche Maßnahmen neu hinzugekommen sind oder noch neu hinzukommen sollen.

Das KSK 2015 mit dem dort formulierten Ziel wurde im Jahre 2015 in Abstimmung mit allen Fraktionen in der Stadt Geesthacht erarbeitet und beschlossen. Inzwischen haben sich die allgemeinen Zielsetzungen bundesweit und landesweit geändert. Und auch die Verwaltung Geesthacht hat eine angepasste Zielsetzung im Ausschuss Umwelt und Energie am 28.11.2022 vorgestellt. Die in dem KSK 2015 zu findende Zielsetzung gilt heutzutage sicherlich als „rückständig“. Der Verwaltung ist es jedoch im Zweifel wichtiger, Maßnahmen aus dem KSK 2015 umzusetzen und neue Ziele im Sinne der dort formulierten Maßnahmen anzustoßen, als theoretische Ziele zu formulieren.

Seit dem Beschluss des Klimaschutzkonzeptes im Jahr 2015 wird von der Verwaltung intensiv an der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog gearbeitet. Seit dem Beschluss im November 2019 zur Fortschreibung (kurz vor Corona und seinen Folgen auch für die Arbeit in der Verwaltung) wurde intensiv an der Fortschreibung des KSK gearbeitet.

Wir arbeiten beständig daran, allerdings im Rahmen der personellen Möglichkeiten im Hause nicht immer so schnell wie es evtl. wünschenswert wäre.

Die Verwaltung hat umfangreiche Arbeiten bei der Analyse und Überprüfung der Umsetzung der bisherigen Maßnahmen geleistet, neue Maßnahmen entwickelt und auch schon umgesetzt (so z.B. die Förderrichtlinie PV), die CO2-Bilanzierung der gesamten Stadt und der eigenen Liegenschaften begonnen. Diese Arbeiten waren/sind umfangreich. Die zur Bilanzierung notwenigen Tools Klima-Navi für das Stadtgebiet und Eco Region für die städtischen Liegenschaften mussten installiert werden.

In verschiedenen Ausschuss-Sitzungen hat die Verwaltung den Stand der Umsetzung, Bearbeitung und Fortschreibung des KSK vorgestellt:

  • In der Sitzung Ausschuss Umwelt und Energie 27.01.2020 (TOP 12 Auswertung des Klimaschutzkonzeptes – Fortschreibung),
  • in der Sitzung Ausschuss Umwelt und Energie 24.02.2020 (TOP 12 Auswertung des Klimaschutzkonzeptes – Fortschreibung) und
  • in der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Energie 28.03.2022 (TOP 10 Vorstellung energetische Bestandsanalysen für ausgewählte Gebäude, TOP 11 Maßnahmen zum Thema Mobilität aus dem KSK).
  • In der Sitzung Ausschuss Umwelt und Energie von 28.11.2022 hieß es unter TOP 12 Zielvorgabe für die Fortschreibung des Geesthachter Klimaschutzkonzeptes: Die Verwaltung stellt einen Bericht zur Fortschreibung des KSK mit den nächsten Schritten vor. Auch hier wurde wieder eine aktuelle CO2-Bilanzierung vorgestellt. Es wurde auch eine neue Zielsetzung für das KSK Geesthacht vorgestellt = Anpassung an die Zielsetzung des Landes SH: „Die Treibhausgasemissionen sollen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65%, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88% und bis zum Jahr 2045 so weit gemindert werden, dass eine Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen bundesweit zudem negative THG-Emissionen erreicht werden. Dadurch soll der globale Anstieg der Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden.“

Derzeit erarbeiten wir intern weitere Maßnahmen zur Umsetzung des oben genannten Zieles und konnten diese noch nicht final im Ausschuss öffentlich benennen. Wir arbeiten lieber daran, das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, als sie nur auf dem Papier stehen zu haben. Das Ziel unserer täglichen Arbeit ist es, das Maximale umzusetzen, was möglich ist - so viele Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen wie möglich.

Einige Beispiele:

  • Richtlinie PV-Anlagen auf Privatdächern
  • Richtlinie Gründachförderung
  • Fernwärmesatzung
  • Moorwiesenwiedervernässung
  • Nachhaltige Waldwirtschaft
  • Nachhaltige Mobilität
    • Radboxen ZOB
    • Radservicestationen
    • Nachhaltiges Mobilitätskonzept in der AktivRegion
    • Vorantreiben Radschnellweg Geesthacht – Hamburg
    • Verbesserung Bedingungen Radverkehr in der Stadt (Fahrradstraßen, Ampelschaltungen, Aufstellflächen)
  • Verstärkter Ausbau kommunales Energiemanagement
  • Potenzialflächenanalyse für Freiflächen-PV-Anlagen
  • Vorbereitung Freiflächen-PV-Anlage
  • E-Fahrzeuge in der Stadtverwaltung
  • Energiebewusste Bauleitplanung (Finkenweg Nord)
  • Aufstellung Wärme-Kälteplan

 

Diese Maßnahmen sind für uns gelebte Fortschreibung des KSK 2015. Es sind z.T. komplett neue, z.T. aus dem KSK 2015 weiterentwickelte Maßnahmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, seien Sie versichert, dass ich als Bürgermeister als auch die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung für eine fortschrittliche Klimapolitik arbeiten. Dafür stehen nicht zu Letzt unsere fachlich qualifizierten Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Umwelt, mit denen Sie sich stets in regelmäßigem Austausch befinden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Olaf Schulze

Kurznachrichten Geesthacht


Notbetreuung nach Wasserschaden in der "Grundschule in der Oberstadt"
Große Aufregung herrschte am heutigen Vormittag an der Geesthachter "Grundschule in der Oberstadt". Nach einem Wasserschaden, der in der Nacht aufgetreten ist, mussten einige Schulräume für den Unterricht gesperrt werden. Alle betroffenen Eltern wurden informiert und eine Notbetreuung für die Kinder eingerichtet. Das städtische Team rund um die Hausmeister und den Hochbau ist vor Ort und klärt nun mit der Schulleitung bis zum Nachmittag, wie es ab dem morgigen Tag mit dem Unterricht weitergehen kann. Weitere Informationen folgen im Verlauf des Tages.


Ferienprogramm in Geesthacht gestalten
Der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg (KJR) lädt Geesthachter Vereine, Verbände und Organisationen, die in den Sommerferien ein Ferienprogrammanngebot für Kinder und Jugendliche ausschreiben möchten, zu einer Informationsveranstaltung ein. Der KJR wird die zentrale Website, auf der die Angebote zum Ferienprogramm veröffentlicht werden, vorstellen und den Rahmen erläutern, wie man sich als Verein oder Organisation beteiligen kann. Die Infoveranstaltung findet am Donnerstag, 23. Mai, um 19 Uhr im Jugendzentrum „Alter Bahnhof“ (Bahnstraße 45 in Geesthacht) statt. Der KJR bittet bis zum 21. Mai um Anmeldung unter info@kjr-herzogtum-lauenburg.de.


Straßensperrung Mühlenstraße
Verkehrsteilnehmende müssen sich nach Pfingsten auf Behinderungen im Stadtzentrum Geesthachts einstellen: Von Dienstag, 21. Mai, bis voraussichtlich Freitag, 21. Juni, wird die Mühlenstraße auf Höhe der Hausnummer 87 voll gesperrt (Gehweg und Fahrbahn). Grund hierfür ist die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses. Der Straßenverkehr wird über die Straßen Hechtholz und Bahnstraße umgeleitet. Auf der Umleitungsstrecke werden, um den Verkehrsfluss besser sicherzustellen, während der Bauphase Halteverbote eingerichtet.


Theateraufführungen "The Schuh must go on" werden verschoben
Die im Programmheft des 100-jährigen Stadtjubiläums für 25. und 26. Mai angekündigten Theateraufführungen "The Schuh must go on - Geschichten aus dem Schuhladen“ müssen verschoben werden. Grund dafür sind Bauarbeiten und fehlende Parkplätze beim OberstadtTreff. Die Volkshochschule und der OberstadtTreff versuchen im Herbst zwei Nachholtermine anzubieten. Genaue Daten stehen aber noch nicht fest.


Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


Die VHS Geesthacht informiert

„Gleichberechtigung im Grundgesetz“ (Onlinevortrag)
Am 8. Mai 1949, also vor 75 Jahren, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat verabschiedet. Darin befindet sich Art. 3, Abs. 2 der bis heute bestimmt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Wie dieser so selbstverständlich klingende Satz seinen Weg in das Grundgesetz fand und ob es dafür tatsächlich den Kampf "der Frauen" gegen "die Männer" brauchte, wird in diesem Vortrag ebenso beleuchtet wie die Frage, welche Rolle die Kasseler Anwältin und SPD-Mitglied Elisabeth Selbert hier spielte. Und es wird gefragt, woher die Formulierung kam, denn in der Verfassung der DDR gibt es eine ähnliche Formulierung. Hier wird in Art. 7, Abs.1 formuliert: "Mann und Frau sind gleichberechtigt." Ein Zufall?
Die Referentin Frau Dr. Kerstin Wolff ist Lehrbeauftragte im Fachgebiet der Neueren und Neuesten Geschichte an der Universität Kassel und im Leitungsteam des AddF - Archiv der deutschen Frauenbewegung tätig.

Die kostenfreie Online-Veranstaltung findet am Mittwoch, 22. Mai von 18.30 bis 20 Uhr statt.
"Provisorische Dauerlösung" - 75 Jahre Grundgesetz (Onlinevortrag)
Das Grundgesetz, einst als vorübergehendes Dokument konzipiert und bei seiner Verkündung 1949 von den meisten prominent ignoriert, feiert sein 75-jähriges Jubiläum. Es lohnt sich, einen Blick darauf zu werfen, wie aus diesem vermeintlichen Provisorium ein politisch identitätsstiftendes Dokument und eine verfassungspolitische Dauerlösung werden konnte. Die Veranstaltung richtet ein besonderes Augenmerk auf vier Themenfelder: Wie hat sich die Wahrnehmung des Grundgesetzes verändert? Welche Bedeutung haben die Grundrechte? Was sagt uns das Grundgesetz über den Zustand des Föderalismus? Und was macht die europäische Integration mit unserer Verfassung?
Der Referent Dr. Martin Florack ist Politikwissenschaftler und bietet Ihnen nach einem Einführungsvortrag eine differenzierte Diskussion zu diesem wichtigen Dokument an.
Die kostenfreie Online-Veranstaltung findet am Mittwoch, 05. Juni von 18.30 bis 20 Uhr statt.

 


Interessierte wenden sich Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 11.30 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr an die Volkshochschule Geesthacht, die auch unter 04152/4622 sowie info@vhs-geesthacht.de erreichbar ist. Weitere Informationen sind zudem auf der Homepage unter www.vhs-geesthacht.de abrufbar, dort ist auch eine Onlineanmeldung möglich.

Text: VHS Geesthacht

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