(LOZ). Der BUND erinnert an den „Tag des Artenschutzes“ am 3. März, an dem im Jahr 1973 das Washingtoner Artenschutzabkommen unterzeichnet wurde. Es war die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass durch den ungeregelten internationalen Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen deren kritische Dezimierung oder Ausrottung drohte.
Während man damals in erster Linie an für den Handel interessante Spezies dachte, wie zum Beispiel einige Reptilien- oder Orchideenarten, stellt sich die Bedrohungskulisse 50 Jahre später deutlich erweitert dar. Damals existierte beispielsweise der Begriff „Insektensterben“ nicht und mit „Biodiversität“ konnten allenfalls Wissenschaftler etwas anfangen.
Heute bedeutet Artenschutz, dass wir nicht nur einzelne Arten, sondern Lebensräume, mithin die natürlichen Lebensgrundlagen schützen müssen. Die erforderlichen Maßnahmen reichen vom Verzicht auf Schottergärten bis zu effektivem Klimaschutz. Dabei kann jeder einen Beitrag leisten, z.B. durch Schaffung eines insektenfreundlichen Milieus „vor der eigenen Haustür“. Praktische Tipps dazu stellt u.a. der BUND zur Verfügung (https://bielefeld.bund.net/themen-und-projekte/bund-tipps-insektengarten/).