Geesthachter Verwaltung bittet um Rücksicht beim Silvesterfeuerwerk

Foto: hfr
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Geesthacht (LOZ). Alljährlich besteht durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gefahr, dass Menschen verletzt und Brände verursacht werden. Immer wieder werden in dichtbesiedelten Wohngegenden, Hauseingängen und Briefkästen Raketen und Böller abgebrannt. Insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, spielende Kinder sowie andere Unbeteiligte können aus einer missbräuchlichen Verwendung von Feuerwerkskörpern die Gefahren von Verletzungen oder zumindest Schrecksituationen entstehen. Aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels weist die Stadt Geesthacht daher auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin:

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  1. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (eine CE-Kennzeichnung und die Angabe einer zusätzlichen Registrierungsnummer der Prüfstelle, welche die EU-Baumusterprüfung durchgeführt hat, muss auf jedem Feuerwerkskörper vorhanden sein) ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. In Geesthacht mit seinen Ortsteilen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung auf den Zeitraum zwischen 17 und 1 Uhr begrenzt.
  2. Das Überlassen, insbesondere der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, an Personen unter 18 Jahre ist verboten.
  3. Das Verbot umfasst auch das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände, zum Beispiel von Eltern an die Kinder oder von älteren an jüngere Geschwister.
  4. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist nur vom 28.12.2023 bis zum 31.12.2023 erlaubt.
  5. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nicht abbrennen.
  6. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (hierunter fallen insbesondere auch Reet- und Fachwerkhäuser) oder Anlagen ist verboten.

Neben der erwähnten zeitlichen Befristung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gelten gemäß der Anordnung der Stadt Geesthacht einzuhaltende Sicherheitsabstände beziehungsweise Abbrennverbote: Feuerwerksraketen und so genannte „Römische Lichter“ sowie damit vergleichbar wirkende Feuerwerkskörper (Feuerwerkskörper der Kategorie F2) dürfen in einem Umkreis von 180 Metern um Reet- und Fachwerkhäuser wegen der besonderen Brandgefährdung nicht abgebrannt oder verwendet werden. Kanonenschläge, Knallfrösche und sonstige Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in einem Abstand von mindestens 50 Metern zu Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.

Die Grundstücke

Bohnenstraße 2 (Geesthacht)
Steinstraße 53-55 (Geesthacht)
Buntenskamp 4 (Geesthacht)
Elbstraße 7 (Geesthacht - auf dem Gelände „Hotel zur Post“)
Grüner Jäger 4 („Forsthaus Grüner Jäger“/ B 5)
Strandweg 23 (Geesthacht-Ortsteil Grünhof-Tesperhude)
sind mit Reetdach- bzw. Fachwerkhäusern bebaut.

Die Stadt Geesthacht bittet ausdrücklich um Beachtung und Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere auch in Bezug auf die Einhaltung der vorgenannten Sicherheitsabstände zu dem vorhandenen Reetdachhaus im Bereich der Bohnenstraße 2, direkt angrenzend an die Fußgängerzone Bergedorfer Straße. Die Nichteinhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände stellt eine erhebliche Gefährdung von Sachwerten und Bewohnern dar. Die Polizei wird in diesem Bereich verstärkte Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung dieser Sicherheitsabstände durchführen.

Zuwiderhandlungen können gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass es nach den Bestimmungen der Landesverordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen wegen der hiermit verbundenen Brandgefahren ebenfalls verboten ist, Himmelslaternen (sogenannte Skylaternen) aufsteigen zu lassen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.

Kurznachrichten Geesthacht


Theateraufführungen "The Schuh must go on" werden verschoben
Die im Programmheft des 100-jährigen Stadtjubiläums für 25. und 26. Mai angekündigten Theateraufführungen "The Schuh must go on - Geschichten aus dem Schuhladen“ müssen verschoben werden. Grund dafür sind Bauarbeiten und fehlende Parkplätze beim OberstadtTreff. Die Volkshochschule und der OberstadtTreff versuchen im Herbst zwei Nachholtermine anzubieten. Genaue Daten stehen aber noch nicht fest.


Preisskat und Tanztee bei der AWO Geesthacht
Am Mittwoch, 15. Mai, findet ab 14 Uhr im AWO-Treff Keil 11 der nächste Preisskat in diesem Jahr statt. Wie immer sorgen die Helferinnen für eine nette Atmosphäre mit Kaffee und Kuchen. Der Treff ist ab 13.30 geöffnet. Das Startgeld beträgt 5 Euro. Gäste sind herzlich willkommen.
Eine weitere Veranstaltung findet mit dem Tanztee am 19. Mai um 15 Uhr statt. Einlass ist ab 14.30 Uhr. Alle Gäste werden vom DJ Achim eingeladen das Tanzbein zu schwingen. Angeboten werden etwa frischgebackener Kuchen mit Kaffee oder Tee. Der Eintritt beträgt 6 Euro pro Person. Alle Interessierten sind eingeladen. Der Tanztee findet diesmal im Forsthaus Glüsing, Berliner Straße 7 in Schnackenbek statt.


Baustelle Steinstraße
Freie Fahrt an der Geesthachter Steinstraße: Die halbseitige Sperrung der Fahrbahn, die im Bereich der Hausnummern 73 bis 85 für den Bau neuer Parkbuchten nötig war, wird am Dienstag, 16. April, aufgehoben. Nutzende des Gehweges werden sich noch bis voraussichtlich 15. Mai mit Einschränkungen arrangieren müssen. Dieser bleibt gesperrt, damit die Zuwegungen zu den Hauseingängen hergestellt werden können.


Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


Die VHS Geesthacht informiert

3D Druck für Kinder/Jugendliche (Ferienkurs)
Florian Paetzel, Kommunikationsdesigner
Entdecke die aufregende Welt der 3D-Technologie! In diesem Kurs tauchen wir in die Grundlagen des 3D-Drucks ein und lernen, wie man eigene faszinierende 3D-Modelle erstellt. Gemeinsam werden wir ein spannendes Projekt gestalten und es für den 3D-Druck optimieren. Dabei werden die Teilnehmer nicht nur mit verschiedenen Werkstoffen vertraut gemacht, die im 3D-Druck verwendet werden können, sondern auch deren Stärken und Schwächen verstehen lernen. Wir werfen außerdem einen Blick auf verschiedene Typen von 3D-Druckern und ergründen, welcher Drucker am besten zu den individuellen Anforderungen passt. Des Weiteren erforschen wir, wie man Vorlagen aus dem Internet verwendet, um aufregende 3D-Objekte zu kreieren. Materialkosten von ca. 2 € sind direkt beim Dozenten zu entrichten. Termine: Do., 04.04.24, 10:00 - 15:00 Uhr, Fr., 05.04.24, 10:00 - 15:00 Uhr. Die Kursgebühr beträgt 79,70 €.

Youtube und Snapchat für Kinder ab 12 Jahren (Ferienkurs)
Florian Paetzel, Kommunikationsdesigner
Wer mit Youtube und Snapchat erfolgreich sein möchte, hat viele Aufgaben: von der Konzeptionierung des Kanals über das Skripten, Produzieren und Schneiden von Videos bis hin zur Verbreitung bzw. dem Aufbau von Reichweite mittels Social Media. Wir erstellen hier ein Konzept für einen Youtube-Kanal oder Snapchat, drehen ein Video und schneiden dieses. Bitte Smartphone, Ladegerät und Kamera (falls vorhanden) mitbringen. Termine: Do., 11.04.24, 10:00 - 14:00 Uhr, Fr., 12.04.24, 10:00 - 14:00 Uhr. Die Kursgebühr beträgt 69,40 €.

 


Interessierte wenden sich Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 11.30 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr an die Volkshochschule Geesthacht, die auch unter 04152/4622 sowie info@vhs-geesthacht.de erreichbar ist. Weitere Informationen sind zudem auf der Homepage unter www.vhs-geesthacht.de abrufbar, dort ist auch eine Onlineanmeldung möglich.

Text: VHS Geesthacht

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