Geesthacht (LOZ). In der Ratsversammlung am Freitag, 13. Mai, beantragte die Fraktion BfG einen Sitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke. Die Begründung war der Übertritt des Linken Ratsmitgliedes Christoph Hinrichs zur BfG, die damit ebenfalls wie die FDP drei Ratsmitglieder stellen.
Daraus beanspruchte die Fraktion BfG ein Zugriffsrecht auf die Besetzung des Aufsichtsrates, in dem die Ratsversammlung sechs Mitglieder stellt. Weitere Mitglieder werden vom Anteilseigner Hanse Werk und der Stadtverwaltung vertreten durch den Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat und einem Vertreter des Betriebsrates der Stadtwerke gestellt. Die Vertreter der Ratsversammlung werden von dieser gewählt.
„Ein Zugriffsrecht auf einen Sitz wie von der BfG gefordert gibt es nicht, dieses gibt es nur bei der Besetzung der Ausschüsse. Die Besetzung von Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlung obliegt allein der Ratsversammlung. Einen Abwahlantrag einer Fraktion gegen das Mitglied einer anderen Fraktion hat es in der Ratsversammlung zumindest in den letzten 25- Jahren noch nicht gegeben. Die BfG beantragte dennoch meine Abwahl als. Dieser Antrag wurde von der Ratsversammlung bei drei Ja Stimmen der BfG von SPD, CDU, Grünen, FDP und Linken abgelehnt“, erklärt der FDP Fraktionsvorsitzende Rüdiger Tonn.