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Kiel (LOZ). In Schleswig-Holstein gelten ab heute (3. Februar) aktualisierte Quarantäneregeln für Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, sowie für enge Kontaktpersonen. Der entsprechende Absonderungserlass des Gesundheitsministeriums vom 2. Februar ist die Basis für die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein, um rechtlich maßgebliche Allgemeinverfügungen zu erlassen.