Geesthacht (LOZ). Mit der amtlichen Bekanntmachung vom 9. Dezember 2021 ist in Geesthacht die Satzung zur Versorgung von Grundstücken mit Fernwärme in Kraft getreten. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Gebäude im Geltungsbereich der Satzung liegen, bedeutet sie:
Bei Neubau oder Austausch einer Heizungsanlage des Gebäudes ist der Anschluss an ein Wärmenetz der Stadtwerke Geesthacht dann verpflichtend, wenn das Grundstück im Geltungsbereich der Satzung durch eine öffentliche Straße erschlossen ist, in der sich eine betriebsfertige Fernwärmeleitung befindet. In welchen Bereichen des Stadtgebiets das der Fall ist, ist auf einer Karte zu sehen, die auf der Website der Stadt Geesthacht hinterlegt ist.
Der Anschluss an ein Wärmenetz kann durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden und ist in der Zuschusshöhe abhängig vom sogenannten Primärenergiefaktor des Wärmenetzes.
Das Merkblatt der Stadt Geesthacht und der Stadtwerke Geesthacht soll den Eigentümerinnen und Eigentümer helfen, den maßgeblichen Primärenergiefaktor schnell und einfach ausfindig zu machen. Daraus wird dann ersichtlich, in welcher Höhe eine Förderung möglich ist.
Das Merkblatt enthält rund um die Förderungen einige Verweise, die nicht nur Hintergrundinformationen liefern, sondern auch den Weg zu einer Förderung aufzeigen.
Über das Merkblatt werden Interessierte zu Informationen über das Energiewende- und Klimaschutzgesetz, Beratungsstellen, den maßgeblichen Förderprogrammen und Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Förderung geleitet: https://www.geesthacht.de/Aktuelles/Klimaschutz/Fernwärme