(LOZ). Die Regelung zur Aussetzung der Mietsenkungsverfahren bei zu teurem Wohnraum, welche infolge der Corona-Pandemie in das SGB II aufgenommen wurde, gilt nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung auch für bestehende Bedarfsgemeinschaften und nicht nur für Neufälle. „Dies ist aus Gleichheitsgesichtspunkten sehr wichtig und für Leistungsbeziehende in der aktuellen Situation eine große Hilfe“, so die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni.

 

Kiel (LOZ). Die Landesregierung hat heute (20. November) eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Wie angekündigt, gelten ab Montag (22. November) in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten. Für die Teilnahme an (geschlossenen) beruflichen Veranstaltungen wie Tagungen und Seminaren gelten künftig grundsätzlich 3G-Regeln (genesen, geimpft oder getestet).

 

Kiel (LOZ). Die Jamaika-Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt. Wie angekündigt, gelten künftig in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, werden weiterhin von diesen Regelungen ausgenommen. Für die Teilnahme an beruflichen Veranstaltungen gelten künftig 3G-Regeln (genesen oder geimpft oder getestet).

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.