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Kiel (LOZ). In Schleswig-Holstein gibt es verschiedene Wege zur Impfung: in den Arztpraxen, über offene Angebote der mobilen Impfteams und mit Terminbuchung in den Impfstellen.
Kiel (LOZ). In Schleswig-Holstein gibt es verschiedene Wege zur Impfung: in den Arztpraxen, über offene Angebote der mobilen Impfteams und mit Terminbuchung in den Impfstellen.
(LOZ). Die Regelung zur Aussetzung der Mietsenkungsverfahren bei zu teurem Wohnraum, welche infolge der Corona-Pandemie in das SGB II aufgenommen wurde, gilt nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung auch für bestehende Bedarfsgemeinschaften und nicht nur für Neufälle. „Dies ist aus Gleichheitsgesichtspunkten sehr wichtig und für Leistungsbeziehende in der aktuellen Situation eine große Hilfe“, so die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni.
Kiel (LOZ). Die Landesregierung hat heute (20. November) eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Wie angekündigt, gelten ab Montag (22. November) in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten. Für die Teilnahme an (geschlossenen) beruflichen Veranstaltungen wie Tagungen und Seminaren gelten künftig grundsätzlich 3G-Regeln (genesen, geimpft oder getestet).
Kiel (LOZ). Bildungsministerin Karin Prien hat heute (17. November) in Kiel über die Regelungen der neuen Schulen-Coronaverordnung informiert, die ab 22. November gelten soll.
Kiel (LOZ). Die Jamaika-Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt. Wie angekündigt, gelten künftig in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, werden weiterhin von diesen Regelungen ausgenommen. Für die Teilnahme an beruflichen Veranstaltungen gelten künftig 3G-Regeln (genesen oder geimpft oder getestet).
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