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Kiel (LOZ). Die Jamaika-Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt. Wie angekündigt, gelten künftig in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, werden weiterhin von diesen Regelungen ausgenommen. Für die Teilnahme an beruflichen Veranstaltungen gelten künftig 3G-Regeln (genesen oder geimpft oder getestet).