Bestehende Regeln zur Absonderung werden um zwei Wochen verlängert

Foto: hfr
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Schleswig-Holstein erwartet Anpassung der Absonderungsregelungen auf Bundesebene

 

Kiel (LOZ). Das Gesundheitsministerium hat gestern (26.04.) die bestehenden Regeln zur Absonderung nach positivem Corona-Test oder für Kontaktpersonen verlängert. Der bis zum 30. April befristet gültige Absonderungserlass wird inhaltlich durch einen entsprechenden Erlass mit gleichen Regeln ersetzt, den das Ministerium heute herausgegeben hat und der bis zum 15. Mai befristet ist. Diesen setzen die Kreise und kreisfreien Städte mit Hilfe von so genannten Allgemeinverfügungen um.

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Maßgeblich für die gültigen Regeln sind die fachlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums, nach denen sich Schleswig-Holstein richtet. Eine Anpassung der Absonderungsregelungen ist auf Bundesebene nach Initiative der Gesundheitsministerkonferenz angekündigt und in Arbeit. Nach der Anpassung der Regelungen auf Bundesebene wird der jetzt verlängerte Erlass kurzfristig angepasst werden und sich nach Möglichkeit auf eine aktualisierte RKI-Empfehlung stützen. Änderungen können deshalb auch schon vor dem 15. Mai möglich sein.

Der gestern (26.4.) herausgegebene Absonderungserlass wird veröffentlicht unter http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse. Das Gesundheitsministerium wird zu möglichen Anpassungen informieren.

Die gültigen Regeln sind erläutert in den Fragen und Antworten unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Covid-19_und_Coronatests/regelungen_isolation_quarantaene.html

Wolfgang

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